Nicht rechtskräftig

Erstes Urteil im Drogenprozess gegen 20 Angeklagte

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22-Jähriger fasste drei Jahre und zehn Monate Haft aus.

Klagenfurt. Im Drogen-Großprozess gegen insgesamt 20 Angeklagte am Landesgericht Klagenfurt ist am Mittwochabend überraschend das erste Urteil gefallen. Einer der Angeklagten, ein 22-jähriger Nigerianer, war als einziger geständig. Er wurde von einem Geschworenensenat unter Vorsitz von Richter Alfred Pasterk schuldig gesprochen und zu drei Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Die Angeklagten, sie stammen alle aus Afrika, sollen in Kärnten mit Heroin und Kokain im Kilobereich gedealt haben. Wegen der Schwere der Taten und weil sie als Bande agiert haben, droht den drei Männern, die als Anführer gelten, zehn bis 20 Jahre beziehungsweise lebenslange Haft. Der 22-Jährige hatte bereits am ersten Verhandlungstag Anfang November seine Schuld eingestanden. Er hatte auch an der Aufklärung des Falles mitgewirkt und Informationen über die Struktur des Drogenringes geliefert. Am Mittwoch wurde deshalb die Verhandlung gegen ihn ausgeschieden und das Urteil gesprochen. Der Wahrspruch der Geschworenen fiel mit acht zu null Stimmen einstimmig aus.

 
   Sein Beitrag zur Wahrheitsfindung kam dem bisher unbescholtenen Mann, der die Taten teilweise noch als junger Erwachsener begangen hatte, auch mildernd zugute, der Strafrahmen in seinem Fall hatte ein bis 15 Jahre betragen. Andererseits wollte das Gericht die Taten aber auch nicht bagatellisieren, immerhin war der 22-Jährige Mitglied einer kriminellen Vereinigung und hatte mit einer großen Menge Drogen gedealt. Der Mann nahm das Urteil an, Staatsanwältin Daniela Zupanc gab keine Erklärung ab.
 
   Der Prozess gegen die verbliebenen 19 Angeklagten wird am Donnerstag fortgesetzt. Es stehen zahlreiche Zeugeneinvernahmen auf dem Plan, mit den weiteren Urteilen wurde nicht vor Jänner 2021 gerechnet.
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