Der Bundesliga-Schiri bestreitet: Doch seine Adidas-Schuhe belasten ihn schwer.
Die 17-seitige Anklageschrift klang plausibel bis ins Detail: Staatsanwältin Tanja Wohlgemuth sprach in ihrem Eröffnungsplädoyer am Donnerstag in Klagenfurt von „eindeutigen Beweisergebnissen“, die belegen würden, dass der angeklagte frühere Bundesliga-Schiedsrichter Helmut T. Mitte August in Neu-Feffernitz seine hochschwangere Geliebte Julia H. (31) erschlagen hat. Um Spuren zu beseitigen, habe er die Leiche der dreifachen Mutter in eine Badewanne gelegt. Motiv: Das Opfer wollte der Ehefrau des Angeklagten die Affäre und die Schwangerschaft beichten.
Verteidiger Manfred Arbacher-Stöger (Kanzlei Rifaat) sah dies naturgemäß anders. Indizien seien noch kein Beweis. Die Tatsache, dass sein Mandant zum Zeitpunkt des Verbrechens in Tatortnähe war – wie Handydaten belegen – heiße nicht, „dass er ein Mörder ist“. Am Opfer sei eine DNA-Spur gesichert worden – und die gehöre nicht zum Angeklagten.
Es sind ein Paar weiße Adidas-Sportschuhe, Modell „Superstar“, Größe 42, die Helmut T. schwer belasten. Er soll sie getragen haben, als er an jenem Tag von einem Match kam, sie wurden entsorgt in der Nähe seiner Wohnung im Müll gefunden, darin eine Socke von ihm. Und Anhaftungen von Katzenstreu. Julia H. hatte zwei Katzen …
Das Urteil soll heute gefällt werden, es gilt die Unschuldsvermutung.