Kärntner behielt exekutiertes Geld ein - Neun Monate bedingt und 2.700 Euro.
Ein 41 Jahre alter ehemaliger Gerichtsvollzieher ist am Montag am Landesgericht Klagenfurt zu neun Monaten bedingter Haft und einer Geldstrafe von 2.700 Euro verurteilt worden. Laut Anklage hatte der Mann in den Jahren 2012 und 2014 exekutierte Geldbeträge in der Höhe von rund 20.000 Euro anstatt abzuliefern selbst behalten. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Sofort nach Auffliegen der Malversationen schied der Angeklagte aus dem Bundesdienst aus und legte umgehend ein Geständnis ab. "Mein Mandant ist durch einen Hausbau in die Schuldenfalle getappt", erklärte der Strafverteidiger des Mannes. "Ich würde so etwas auf keinen Fall wieder tun", sagte der 41-Jährige vor Richter Gerhard Pöllinger.
Der Schöffensenat verurteilte den ehemaligen Gerichtsvollzieher zu einer bedingten Haftstrafe und einer Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu je 15 Euro. Als Hauptmilderungsgrund wurde dem Angeklagten sein umfassendes Geständnis angerechnet. Staatsanwältin Tina Frimmel-Hesse gab keine Erklärung ab, das Urteil ist deshalb nicht rechtskräftig.