Acht Jahre Haft

Kärntner missbrauchte und quälte Stieftöchter

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Ein 46 Jahre alter Kärntner ist am Montag am Landesgericht Klagenfurt wegen schweren sexuellen Missbrauchs Unmündiger, Vergewaltigung und anderer Delikte von einem Schöffensenat unter Vorsitz von Richter Gernot Kugi verurteilt worden.  

Er soll seine heute 17-jährige Stieftochter jahrelang missbraucht haben. Der Angeklagte wurde zu acht Jahren unbedingt verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Es handelte sich um einen reinen Indizienprozess, bei dem verschiedene Zeuginnen und Zeugen unterschiedliche Bilder des Angeklagten zeichneten. Vom liebevollen, wenn auch strengen Stiefvater bis zum koksenden Choleriker voll Aggressionen reichte die Palette. Auch über die von ihm angewandten Erziehungsmethoden gab es sehr divergierende Beschreibungen. Er habe herumgebrüllt und die Mädchen - die 17-Jährige hat eine jetzt 20 Jahre alte Schwester - bestraft und erniedrigt, so die eine Version. Er habe sich liebevoll um die Kinder gekümmert, für sie gekocht und ihre Wäsche gewaschen, dafür gesorgt, dass sie ihre Hausaufgaben gemacht hätten, die andere.

Vorwürfe werden untermauert 

Die Verteidigerin versuchte, die belastenden Aussagen der 17-Jährigen als unglaubwürdig darzustellen. Das Mädchen leidet laut einem psychiatrischen Gutachten an einer schweren posttraumatischen Belastungsstörung. Ihren Aussagen zufolge sei sie von ihrem Stiefvater von 2013 bis 2016 missbraucht worden. Sie sei im Haus eingesperrt worden, es habe auch Schläge gegeben, so die 17-Jährige. Auf Basis ihrer Schilderungen erhob Staatsanwältin Nicole Sembach Anklage, zumal die ältere Schwester die Aussagen der 17-Jährigen untermauerte.

Der Angeklagte beschrieb seine Beziehung zur Mutter der beiden Mädchen, die er 2016 beendet hatte. Er sei am Tag der angeblichen Vergewaltigung gar nicht daheim gewesen, er sei zum Public Viewing in die Klagenfurter Innenstadt gefahren. Das Mädchen habe ihn nach der Trennung öfters abends angerufen. Sie habe gefragt, ob sie zu ihm kommen könne, weil die Mutter nicht zuhause sei und sie sich fürchte. Dies habe er aber abgelehnt, sie dürfe nicht zu ihm in die Wohnung kommen.

Vater vermutet Racheakt 

Auf die Frage des Richters, warum die Mädchen ihn beide so schwer belasten sollten, meinte der Angeklagte: "Es ist schon auffällig, dass das erst aufgekommen ist, als die Tochter zu ihrem Vater gekommen ist." Dieser habe ihn nie leiden können, er vermute einen Racheakt.

Der Schöffensenat glaubte dem Opfer und sprach den Kärntner schuldig. Die Höhe der Strafe begründete Richter Kugi mit einem Strafrahmen von fünf bis 15 Jahren, fehlenden Milderungsgründen und einschlägigen Vorstrafen. Die Verteidigung meldete sofort Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an. Staatsanwältin Sembach gab keine Erklärung ab, das Urteil ist somit nicht rechtskräftig.

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