Schwerpunktaktion

Wiener Polizei kassierte 13 Laserblocker ein

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Umsetzung der Novelle zum Kraftfahrgesetz.

Bei einem Verkehrsschwerpunkt hat die Wiener Polizei am Montag in Döbling 13 sogenannte Laserblocker einkassiert. Dabei handelt es sich um Geräte, die Messungen mit Laserpistolen unmöglich machen. Die Landesverkehrsabteilung kontrollierte vor allem in der Heiligenstädter Straße, teilte Polizeisprecher Harald Sörös mit.

Laserblocker werden meist im Bereich der vorderen Kennzeichentafel eingebaut. Durch ausgesendete Impulse werden die Messgeräte der Polizei gestört. Das Verbot von Laser- und Radarblockern ist seit Kurzem im Kraftfahrgesetz (Paragraf 98a) geregelt. "Geräte oder Gegenstände, mit denen technische Einrichtungen zur Verkehrsüberwachung beeinflusst oder gestört werden können, dürfen weder an Kraftfahrzeugen angebracht noch in solchen mitgeführt werden", heißt es dort.

Ausbau an Ort und Stelle

Verantwortlich sind sowohl der Lenker als auch der Zulassungsbesitzer des Wagens. Wer erwischt wird, muss das Gerät an Ort und Stelle ausbauen. Sonst darf er nicht weiterfahren, und das Auto wird kostenpflichtig abgeschleppt. Die Geräte werden für verfallen erklärt.

Die Landesverkehrsabteilung, welche die Kontrollen durchführte, erwischte auch einen 25-jährigen Raser in der Heiligenstädter Straße. Er war statt der erlaubten 50 km/h im Ortsgebiet mit deren 103 unterwegs. Das könnte ihn für einige Zeit den Führerschein kosten.
 

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