Prozess fortgesetzt

Kärntner ertränkte Frau in Badewanne

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33-jähriger Kärntner angeklagt, vor einem Jahr Freundin getötet zu haben.

Am Landesgericht Klagenfurt ist am Mittwoch ein Mordprozess gegen einen 33-jährigen Kärntner fortgesetzt worden. Der Mann soll vor gut einem Jahr seine Partnerin in der Badewanne ertränkt haben. Am Vormittag wurde der Gerichtsmediziner befragt. Die 30-Jährige stand demnach unter Drogen und starb an Ertrinken. Die Version des Angeklagten wurde durch den Sachverständigen nicht gestützt.

Dieser hatte angegeben, die Frau in beeinträchtigtem Zustand gefunden und mit Hilfe eines zweiten Mannes in der Badewanne abgeduscht zu haben, um ihren Kreislauf wieder in Schwung zu bringen. Laut Staatsanwältin Daniela Zupanc habe der Angeklagte die Frau zurück in die Badewanne gebracht, als der andere Mann die Wohnung verlassen hatte, und sie ertränkt. Der 33-Jährige bestreitet, die Frau getötet zu haben, und bekannte sich lediglich zu einer unterlassenen Hilfeleistung.

Der Gerichtsmediziner erklärte den Geschworenen, dass es bei der konkreten Brause unmöglich sei, durch ein reines Abduschen, wie es der Angeklagte und der zweite Mann als Zeuge geschildert hatten, zum Ertrinken kommen könne. Die Frau müsse zwingend mit dem Kopf unter Wasser getaucht worden sein. Als sie starb, stand sie "hochgradig" unter Drogen, ein Notarzt hätte sie vielleicht noch retten können, aber keinesfalls ein Abduschen.

   "Ich kann nicht ausschließen, dass die Frau an einer Suchtmittelvergiftung verstorben wäre, aber jedenfalls war sie am Leben, als sie ertrunken ist", so der Gerichtsmediziner. "Die Frau ist unter hochgradiger Vergiftung an Ertränken, eines gewaltsamen Todes, gestorben." Außerdem fanden sich viele frische Zeichen von stumpfer Gewalteinwirkung vor allem am Kopf und am Rücken des Opfers. Die Verletzungen dürfte sie, als sie noch lebte, vor bzw. in der Badewanne erlitten haben.

Die Schädelverletzungen des Opfers könne man "zum Teil" durch ein Anschlagen erklären, sagte der Experte. "Im Gesichtsbereich können das durchaus auch Schläge mit der Faust gewesen sein." Eine Kieferverletzung sei nur durch massive Gewalteinwirkung zu erklären, durch Quetschen oder Schlagen, meinte der Gerichtsmediziner. "Ein Tätscheln, wie vom Angeklagten geschildert, führt nicht zu solchen Verletzungen."

Der Tod der Frau ist laut Einschätzung des Gerichtsmediziners wahrscheinlich in der Nacht, zwischen 22.00 und 8.00 Uhr, eingetreten. Der zweite Mann hatte laut Rufdatenauswertung die Wohnung bereits gegen 17.30 Uhr verlassen, sagte die beisitzende Richterin Sabine Roßmann.

Mit einem Urteil der Geschworenen wurde für Mittwochabend gerechnet. Die Verhandlung war bis 19.00 Uhr anberaumt.

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