Kärnten

Missbrauch im Gefängnis: Prozess vertagt

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Mann wird Missbrauch eines Autoritätsverhältnisses vorgeworfen. Er soll Insassin ausgenutzt haben. Der Angeklagte bestreitet die Vorwürfe.

Wegen Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses hat am Freitagvormittag am Landesgericht Klagenfurt ein Prozess gegen einen Beamten begonnen. Ihm wird vorgeworfen, er habe als Angestellter einer Justizvollzugsanstalt einer Insassin erst "Annehmlichkeiten" wie Alkohol zukommen lassen, um anschließend sexuelle Gegenleistungen einzufordern. Der Angeklagte bestreitet die Vorwürfe. Der Prozess wurde auf unbestimmte Zeit vertagt.

"Ich hatte Vergünstigungen und musste Gegenleistungen bringen." 

Zu Beginn stellte die Verteidigung den Antrag auf Ausschluss der Öffentlichkeit während der Einvernahme des Angeklagten. Diesem gab Richter Gernot Kugi statt, mit Verweis darauf, dass der "persönliche Lebensbereich des Angeklagten betroffen ist". Die Gefängnisinsassin selbst erklärte, im Infrastrukturbereich der Justizanstalt gearbeitet zu haben. Gegen den Angeklagten habe sie nichts, man habe sich gut verstanden und sei per du gewesen. Er habe ihr Alkohol gegeben und Geschenke gemacht. Dann aber habe er Gegenleistungen gefordert, angefangen ihre Brust zu streicheln und Oralverkehr eingefordert. "Ich hatte Vergünstigungen und musste Gegenleistungen bringen."

"Ich will nur meine Ruhe"

Der Angeklagte habe ihr Alkohol sogar von Zuhause mitgebracht, obwohl er von ihren Alkoholproblemen gewusst habe, führte sie weiter aus, er wisse um ihre Lebensgeschichte. Sie habe ihn sogar gefragt, was passieren würde, wenn man sie erwische. Er habe nur gemeint, dann würde man ihn halt rausschmeißen und er in Pension gehen. Den Prozess ins Rollen gebracht hatte die mutmaßlich Geschädigte indirekt, als sie mit 1,6 Promille angetroffen wurde und man von ihr wissen wollte, woher sie den Alkohol habe. Der Richter fragte sie, ob sie Schadensersatz oder Schmerzensgeld wolle. "Ich will keinen Schadensersatz oder Schmerzensgeld, ich will nur meine Ruhe", antwortete sie. Der Angeklagte beteuerte, ihre Angaben würden nicht stimmen und er habe nie Alkohol von Zuhause mitgebracht.

Opfer soll Uhr gestohlen haben

Ein ehemaliger Häftling, der im selben Bereich wie die beiden gearbeitet hatte, sagte als Zeuge aus, dass er einmal gesehen habe, wie der Angeklagte die Brust der Frau angegriffen habe. Außerdem habe sich dieser häufiger an sie angelehnt und dabei ihr Hinterteil berührt. Er habe auch "nicht nur einmal gesehen", dass sie zusammen Bier getrunken haben: "So wie ich weiß, ist sie Alkoholikerin, das hat er ausgenutzt." Außerdem habe sie eine Uhr, die sie von ihm bekommen habe, eingetauscht. Der Angeklagte wies auch das zurück, was die Uhr angeht, so habe er immer gedacht, er habe sie verloren. Staatsanwältin Eva Pachernigg fragte an dieser Stelle nach: "Das heißt, sie hat sie gestohlen?" Das wisse er nicht, aber er habe sie ihr nicht freiwillig gegeben, so der Angeklagte.

Prozess auf unbestimmte Zeit vertagt

Da ein laut Richter wesentlicher Zeuge nicht erschienen ist, wurde der Prozess auf unbestimmte Zeit vertagt. Es wurden noch Anträge für eine weitere Zeugeneinvernahme gestellt, sowie für eine Untersuchung des Genitals des Angeklagten, da die mutmaßlich Geschädigte dieses beschrieben hatte. Der Angeklagte hatte keine Einwände gegen eine solche Untersuchung.
 

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