Allen Beweisen zum Trotz gab der Juristen-Sohn null zu. Die Geschworenen sanktionierten ihn dafür mit „lebenslang“.
Gleich zwei Geliebte neben der Ehe hatte der angeklagte Helmut T. – als beide Affären schwanger wurden. Die eine verlor nach eigenen Angaben das Kind – vielleicht auch deshalb, weil der Lover sie mit Mord bedrohte. Die zweite – eine Ex-Studienkollegin und alleinerziehende dreifache Mutter – soll der Angestellte und Sohn eines Rechtsanwaltes einen Monat, bevor die Geliebte (31) ein Mädchen auf die Welt gebracht hätte, in Feffernitz in ihrer Wohnung k. o. geschlagen und in der Badewanne ertränkt haben – während nebenan zwei ihrer Kinder schliefen.
Die Turnschuhe, mit denen er noch auf die Tote eintrat, entsorgte er in Nähe seiner Wohnung in Klagenfurt im Müll. Die Ermittler konnten sie ebenso sicherstellen wie Katzenhaare aus der Unterkunft des Mordopfers auf eben diesen weißen Adidas „Superstar“ sowie DNA-Spuren von Julia H. auf dem T-Shirt des Ex-Bundesliga-Schiedsrichters. Nicht weniger belastend: die Rufdatenauswertung seines Handys, das in der Nähe des Tatortes eingeloggt war.
Laut Verteidiger Manfred Arbacher-Stöger sei sein Mandant beziehungsmäßig ein „Schwein“ gewesen, „ein Mörder ist er nicht“. Die Staatsanwältin dagegen hielt T. zu 100 Prozent für schuldig. Der Angeklagte aber bekräftigte beim Prozess: „Ich habe damit null zu tun.“ Die Geschworenen verurteilten ihn einstimmig des vorsätzlichen Mordes für schuldig: lebenslang. Helmut T. legte Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung ein. Es gilt weiter die Unschuldsvermutung.