Eine Pensionistin ist von einem Geschworenensenat zu einer Freiheitsstrafe von 18 Monaten verurteilt worden.
Klagenfurt. Eine 67-jährige Pensionistin ist am Freitag am Landesgericht Klagenfurt von einem Geschworenensenat wegen staatsfeindlicher Verbindung, versuchter Bestimmung zum Amtsmissbrauch und versuchter Nötigung zu einer Freiheitsstrafe von 18 Monaten verurteilt worden. Sie hatte sich schuldig bekannt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Angeklagt war auch ihr 82-jähriger Ehemann, der laut Gutachten wegen "mittelstarker Demenz" jedoch verhandlungsunfähig ist. Daher wurde das Verfahren abgetrennt.
Drohschreiben geschickt
Die Angeklagte hat Drohschreiben an Verwaltungsorgane, Richter und sogar an den Justizminister geschickt. Darin wurde die Einstellung von Verfahren gefordert, andernfalls wurde mit Klagen, zum Teil in Milliardenhöhe, gedroht. Die Angeklagte war Mitglied des als staatenfeindlich eingestuften "Staatenbundes Österreich" und des "Global Common Law Court", der die österreichische Gerichtsbarkeit negiert.
Erklärte es sein ein Fehler
Sie erklärte in der Einvernahme durch den Vorsitzenden des Geschworenensenates, Richter Manfred Herrnhofer, einen Fehler gemacht zu haben und die Verantwortung übernehmen zu wollen. Die Schreiben habe sie nicht selbst verfasst, kein einziges davon, sagte sie. Sie habe diese von verschiedenen Personen erhalten und "leider Gottes" unterschrieben. Zum Teil habe sie die Texte gar nicht verstanden, da sie auf Englisch waren.
"Warum machen Sie so etwas?", fragte der Richter. Sie wollte, dass ein Urteil gegen sie aufgehoben werde, antwortete die Frau. Das sei ihr versprochen worden. Sie habe sich in einer verzweifelten Situation befunden und sich darüber hinaus beim Verkauf eines Grundstücks übervorteilt gefühlt. Sie habe aus Panik gehandelt und verstehe es heute selbst nicht mehr, sagte sie unter Tränen.
Staatsanwältin glaubte ihr
Die Staatsanwältin nahm ihr die Reue ab, "weil sie heute in Haft sitzt und die Konsequenzen ihres Handelns aufgezeigt bekommen hat", sagte die Anklägerin im Schlussplädoyer. Die Angeklagte habe sich schon sehr früh, nämlich 2012, für diese Ideologie interessiert, während Organisationen wie der "Staatenbund Österreich" und der "Global Common Law Court" erst ab 2015 "modern geworden" seien. Daher sei die Angeklagte zu den Pionieren zu zählen.
Die Staatsanwältin glaubte ihr auch, dass sie die Briefe nicht selbst verfasst hat, aber aufgrund des Inhalts, der auf die Situation der Angeklagten detailreich Bezug nahm, sei davon auszugehen, dass die Schriftstücke abgesprochen waren.
Der Verteidiger verwies wie schon im Eingangsplädoyer auf die verzweifelte Lage der Frau, die an "einem Punkten angekommen war, wo sie nicht mehr weiterwusste und sich dadurch leicht von etwas Absurden überzeugen ließ". Darüber hinaus sei der Ehemann die treibende Kraft gewesen und sie habe aus Liebe zu ihm mitgemacht.
Strafbemessung: Es liegen gravierende Erschwerungsgründe vor
Richter Manfred Herrnhofer sagte zur Strafbemessung, es würden gravierende Erschwerungsgründe vorliegen: Sieben einschlägige Vorstrafen, der rasche Rückfall sowie das Zusammenfallen mehrerer Vergehen und Verbrechen.
Auf der Guthabenseite verbuchte Herrnhofer das reumütige Geständnis und dass es bei der überwiegenden Zahl der Fälle beim Versuch geblieben sei. Auch sah das Gericht keine führende oder Pionierrolle der Frau in der staatsfeindlichen Vereinigung, aber sie habe die Ideologie verbreitet, sagte er Richter. Und diese Vereinigungen seien ernst zu nehmen, weil sie ein schwerwiegender Angriff auf den Rechtsstaat darstellten.
Die Angeklagte nahm das Urteil an, die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab.