Ein Kärntner wurde zu insgesamt einem Jahr Haft verurteilt.
Ein 43 Jahre alter Mann aus Oberkärnten ist am Montag am Landesgericht Klagenfurt wegen Quälens und Vernachlässigens Unmündiger und Körperverletzung zu einem Jahr Haft - vier Monate davon unbedingt - verurteilt worden. Rund vier Jahre lang hatte er seinen Stiefsohn misshandelt, der Fall war aufgeflogen, als der Bub mit zwei ausgeschlagenen Zähnen zum Schulunterricht gekommen war. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Als "erbärmlich und furchtbar" bezeichnete Staatsanwältin Sandra Agnoli die Misshandlungen. Das Kind war im Alter von fünf bis neun Jahren den Schikanen seines Stiefvaters ausgesetzt. Der Angeklagte hat den Buben geschlagen, getreten, ihn gezwungen, sein eigenes Blut vom Boden aufzuwischen, seine Mahlzeiten vom Boden zu essen oder so lange zu Essen, bis er erbrach.
Schwer zu verdauen
Eine schwere Belastungsstörung, eine
Schädigung der seelischen und kindlichen Entwicklung, ein Mangel seines
Urvertrauens, Stottern und Bettnässen sind laut Gutachten die Folgen des
Martyriums. "Sie haben Ihren Stiefsohn jahrelang auf eine Art und Weise
gequält, die einen sprachlos macht", sagte Agnoli. Auch Richter Christian
Liebhauser-Karl zeigte sich betroffen: "Das, was ihr Sohn auf 25 Seiten zu
Protokoll gegeben hat, muss man auch als Richter erst einmal verdauen."
Den unbedingten Teil der Haftstrafe begründete Liebhauser-Karl einerseits mit der Tatsache, dass der 43-Jährige von Anfang an geständig war und außerdem unbescholten ist, andererseits aber mit einem "generalpräventiven" Aspekt. "Einer derart intensiven Gewaltausübung muss der Riegel vorgeschoben werden", so der Richter. Der Angeklagte gab sich reumütig: "Wenn ich die Zeit zurückdrehen könnte, hätte ich es schon längst getan." Er erbat sich drei Tage Bedenkzeit, die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab.