Nicht rechtskräftig

Tormann bei Fußballspiel schwer verletzt: Freispruch für Angeklagten

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33-Jähriger hatte Tormann bei Spiel in Kärnten Schienbein gebrochen.

Klagenfurt. Am Landesgericht Klagenfurt ist am Dienstag ein 33-jähriger Mann aus dem Bezirk Wolfsberg vom Vorwurf der schweren Körperverletzung freigesprochen worden. Ihm war vorgeworfen worden, im November 2019 bei einem Fußballspiel den gegnerischen Tormann schwer gefoult zu haben, wobei sich der Tormann das Schienbein brach. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Gegenstand der Verhandlung war ein Foul, das der 33-Jährige in einem Duell im November 2019 in der 2. Klasse D im Lavanttal gegen einen 22-jährigen Tormann verübte. Laut Staatsanwaltschaft rutschte der Angeklagte in der 90. Minute, sein Team lag zu diesem Zeitpunkt bereits 0:6 im Rückstand, mit gestrecktem Bein in den Tormann und brach ihm dabei das Schienbein. Der Spieler wurde daraufhin vom Platz verwiesen und für drei Spiele gesperrt.

Richterin Ute Lambauer sprach den Angeklagten am vierten Prozesstag frei. "Aber nicht, weil das eine saubere Aktion war", so die Richterin. Die Entstehung des Fouls und der Verletzung sei trotz Gutachten schwierig festzustellen. Es wurden mehrere Varianten von den Zeugen erzählt, worauf sich die Richterin auf den Schiedsrichterbericht stützte. Dieser stellte fest, dass die Aktion ein Foul war. "Nur weil es ein Foul war, war es nicht vorsätzlich oder fahrlässig", begründete Lambauer. Eine zielgerichtete Attacke oder eine grobe Fahrlässigkeit, die über das typische Risiko des Sports hinausgehe, habe sich nicht feststellen lassen. "Es war eine sinnlose Aktion, da das Spiel in der 90. Minute bereits entschieden war", merkte Lambauer an.

Versionen stark auseinandergegangen

Zu Verhandlungsbeginn waren die Versionen des Angeklagten und des Torhüters stark auseinandergegangen. Der Angeklagte meinte, dass beide am nassen Rasen ineinander rutschten. Der Tormann sagte aus, dass er zum Zeitpunkt des Fouls den Ball mit den Händen bereits gesichert hatte. Die Einvernahme von Spielerkollegen, dem Schiedsrichterteam und Zusehern brachte keine eindeutige Darstellung der Situation.

Am vierten Verhandlungstag wurde ein medizinisches Gutachten herangezogen. Anhand eines Fotos der Prell-Quetsch-Wunde des Torwarts wurde festgestellt, dass der Angeklagte wahrscheinlich mit gestrecktem Fuß in den Tormann rutschte, und nicht mit dem Knie, wie der Angeklagte angab. Trotzdem sei laut Gutachter auch das theoretisch möglich. Die Aussagen des Vaters und des Bruders des Angeklagten hatten die Angaben des 33-Jährigen gestützt. Beide bestritten auch, dass die Aktion überhaupt ein Foul gewesen sei. Das konterte aber Lambauer: "Es gab 20 Zeugen, die sagten, dass es ein Foul war."

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