Eine 18-Jährige wurde für eine erfundene Vergewaltigung zu zehn Monaten bedingter Haft verurteilt.
Eine 18-jährige Kärntnerin ist am Dienstag am Landesgericht Klagenfurt wegen Falschaussage und Verleumdung zu zehn Monaten bedingter Haft verurteilt worden. Die Frau hatte nach einem Seitensprung mit dem Ex-Freund diesen der Vergewaltigung bezichtigt. Vor Gericht gab sie zu, gelogen zu haben, aus Angst, den neuen Freund zu verlieren, wie sie sagte. Das Urteil ist rechtskräftig.
Bei zwei Vernehmungen durch die Polizei hatte die junge Frau die falschen Anschuldigungen erhoben. Sie behauptete, dass der Bursche auch seinen anderen Freundinnen gegenüber gewalttätig geworden sei. Einer Überprüfung hielt diese Aussage aber nicht stand. Die anderen Mädchen entlasteten den Kärntner. Angesichts dessen gab die 18-Jährige in ihrer dritten Befragung durch die Polizei zu, die Vorwürfe erfunden zu haben.
Staatsanwältin Sandra Agnoli warf der Angeklagten im Prozess eine "bösartige Vorgangsweise" vor. "Das wäre Gefängnis für ihn gewesen!" Der Verteidiger betonte, dass seine Mandantin letztlich doch die Wahrheit gesagt habe. Richter Alfred Pasterk wertete das junge Alter der Beschuldigten und ihre Unbescholtenheit als Milderungsgründe, betonte aber auch das "gemeine, gefährliche" Vorgehen. Bei einem Strafrahmen von fünf Jahren blieb die Sanktion im unteren Bereich. Außerdem ordnete der Richter, welcher der 18-Jährigen auch wegen ihrer Drogengeschichten ins Gewissen redete, Bewährungshilfe für die drei Jahre Probezeit an. Verteidiger und Staatsanwältin akzeptierten das Urteil.