Wien

Kundengelder veruntreut: Bänker muss ins Gefängnis

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Filialleiter veruntreute Kundengelder ++ Freispruch für Hundesalon-Besitzerin

Der Leiter einer Wiener Raiffeisen-Filiale Stefan M. (57) saß am Dienstag auf der Anklagebank des Verhandlungssaals 303 im Wiener Landesgericht für Strafsachen. Der Bänker soll seinen Kunden Kurssteigerungen bei Wertpapieren vorgetäuscht haben. Dabei wurden Summen in Höhe von mehreren Hunderttausend Euro aufwendig umgeschichtet und auf diese Art letztendlich Kundengelder abgezwickt. Der 57-Jährige führte darüber sogar eine detaillierte Buchhaltung.

Acht Jahre lang bemerkte die interne Revisoren nichts von den Schattengeschäften. Erst bei einer Revision im Dezember 2012 flog alles auf. Vor Gericht beteuerte der Bänker sich nicht mit einem Cent bereichert zu haben. Überprüft wurde das laut Anwalt Strobl aber nicht: „Eine Umfeldanalyse wurde beim Erstangeklagten nicht gemacht.“

"Ein Fehler"
Vielmehr habe er seiner langjährigen Bankkundin Radmilla V. (56) und Zweitangeklagte aus Mitleid helfen wollen. Später hätte er sich von ihr und ihrem Mann unter Druck gesetzt gefühlt.
Auf die Frage, wieso er das nicht bei der Polizei angezeigte, meinte der Bänker nur, es sei im Nachhinein betrachtet „ein Fehler“ gewesen.

Tatsächlich hatte die 56-jährige mit überzogenem Bankkonto Gelder von M. erhalten. Wie hoch die Summe war, war aber nicht klar, da die Auszahlungen in bar und unregelmäßig erfolgten. Rechtsanwalt Andreas Strobl konnte das Gericht davon überzeugen, dass die Hundesalonbesitzerin mit Chaosbuchhaltung dem Filialleiter all ihre Geschäft anvertraute. Die Angeklagte sei sicher gewesen, dass alles mit diversen Versicherungen abgedeckt sei, weshalb sie trotz des überzogenen Kontos die Gelder annahm.

Besondere Vermögenszuwächse konnten im Zuge der polizeilichen Ermittlungen bei Radmilla V. keine nachgewiesen werden. Der Verdacht die Angeklagte hätte sich wissentlich an den kriminellen Machenschaften des Filialleiters beteiligt, erhärtete sich nicht, daher wurde Radmilla V. im Zweifel freigesprochen.  Stefan M. wurde zu einer 30-monatigen Freiheitsstrafe verurteilt (davon 4 Monatebedingt). Der Reiffeisen, die den Kunden alles rückerstatten musste, entstand dadurch nicht nur ein Image-Schaden sondern auch ein Verlust in der Höhe von 1,3 Millionen Euro.

(lae)

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