Rita Shanti: "Am liebsten wäre ihnen wohl gewesen, dass ich sterbe."
Graz. Rita Shanti (42) erhebt schwere Vorwürfe gegen das LKH Graz. Vor fünf Jahren überlebte sie einen gynäkologischen Routine-Eingriff nur knapp. Sie kämpfte mit dem Tod. Die einst sportliche, fröhliche Frau kann heute nicht mehr arbeiten und sich ohne Hilfe nicht mehr bewegen.
Die Vorgeschichte: Ihr Arzt rät ihr wegen starker Schmerzen aufgrund von Myomen zu einer Gebärmutter-Entfernung, sofern kein Kinderwunsch mehr bestehe. Shanti stimmt zu und kommt zur Routine-OP ins LKH Graz. Drei Tage soll der Aufenthalt dauern - daraus werden sieben Monate. Erst nach zahlreichen Notoperationen wird sie entlassen.
"Sie haben mir keine Chance gegeben"
Die Operation ging schief - Statistisch gesehen eine von 10.000 - wie Shanti erklärt. Nach der OP wurde schnell klar, dass etwas nicht stimmt. Sie hatte unter anderem extrem hohe Entzündungswerte. Immer wieder werden Not-OPs notwendig. Shanti ist sieben Monate im Krankenhaus.
"Bis zum Ende schafft sie es eh nicht", sollen Ärzte im Krankenzimmer gesagt haben, weil sie dachten, Shanti verstehe sie nicht. Die 42-Jährige muss sich im Krankenbett teilweise selber pflegen. Immer wieder erfährt sie Entgleisungen gegen ihre Person gerichtet. Eine Ärztin will ihr kein Blut abnehmen: "Die Haut ist viel zu dunkel - ich kann da nie eine Vene finden." Sprüche wie diese hörte sie im Krankenhaus.
Jetzt will Rita Shanti Rechenschaft. Gemeinsam mit Patientenanwälten kämpft sie seit vier Jahren für ihr Recht. Der Prozess ist zermürbend. Der Spitalsbetreiber KAGes verzögere den Fall, so Shantis Rechtsvertreter.
KAGes distanziert sich von Vorwürfen
Der Krankenhausbetreiber KAGes bestreitet die Rassismus-Vorwürfe, die Shanti geäußert hat, in einer Stellungnahme. Diese Behauptungen von Frau Shanti seien komplett neu und sei auch vor Gericht noch nicht vorgekommen, so der Pressesprecher des Betreibers.
Im Fall um die Patientin Shanti sei auch zu bedenken, dass die sie schon schwer krank in das Krankenhaus kam, heißt es seitens der KAGes. Gerichts-Gutachten hätten gezeigt, dass nach der ersten OP, schneller ein weiter Eingriff passieren hätte müssen, ist sich der Krankenhaus-Betreiber bewusst. Aber jede weiter Schuld weist KAGes von sich.
Es gilt die Unschuldsvermutung.