Kein Mordversuch, sondern absichtlich schwere Körperverletzung.
Mit milden Urteilen ist der Prozess um die blutige Rauferei im Februar in der U-Bahn-Station Kardinal-Nagl-Platz zu Ende gegangen. Der Erstangeklagte, der sich nach einem fast tödlichen Messerstich wegen Mordversuchs verantworten musste, ist lediglich wegen absichtlicher schwerer Körperverletzung zu 15 Monaten Haft verurteilt worden. Sein Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
"Hätten Sie ihn umbringen wollen, dann hätten Sie eine andere Stichführung und eine andere Körperstelle gewählt", meinte Richterin Daniela Zwangsleitner in ihrer Urteilsbegründung. Zudem hätte der 15-Jährige nicht weiter zugestochen. "Lassen Sie bitte in Zukunft das Messer weg", sagte Zwangsleitner. "Es ist eine Schande, sie waren ja in Ihrer Schule Klassensprecher und da sollte man ein Vorbild sein."
Antigewalttraining für Beteiligte
Sein 19-jähriger Cousin erhielt wegen Raufhandels sieben Monate, wobei ihm fünf Monate bedingt nachgesehen wurden. Sein Anwalt beantragte für die unbedingte Haftstrafe von zwei Monaten einen Haftaufschub, bis er seine Lehre beendet hat, die er gerade begonnen hatte. Zudem wurden zwei frühere Bewährungsstrafen des jungen Mannes widerrufen und die Probezeit verlängert.
Das 18-jährige Opfer, das bei der Rauferei mit einem Schlagstock zuschlug, bekam zwei Monate wegen Raufhandels, die im gänzlich bedingt nachgesehen wurden. Er und der 19-Jährige müssen zudem ein Antigewalttraining absolvieren. Die Urteile des 19- und des 18-Jährigen sind bereits rechtskräftig.