68-Jähriger vor Gericht

Mord an Ex-Frau in Auftrag gegeben: 2. Prozess

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Schuldspruch in erster Verhandlung wegen Irrtums der Geschworenen ausgesetzt.

Am kommenden Dienstag wird am Landesgericht für Strafsachen der Prozess gegen einen 68-jährigen Wiener wiederholt, der einen gegen seine Ex-Frau gerichteten Mordauftrag vergeben haben soll. In der ersten Verhandlung Mitte April war der anklagekonforme Schuldspruch wegen versuchter Bestimmung zum Mord von den drei Berufsrichtern wegen Irrtums der Geschworenen ausgesetzt worden.
 
Die Staatsanwaltschaft wirft dem massiv vorbestraften Mann vor, dieser habe um 10.000 Euro seine Ex-Frau "wegräumen" lassen wollen, weil diese Schuld daran sei, dass seine Tochter keinen Kontakt mehr zu ihm wolle. Über einen pensionierten Polizisten soll der 68-Jährige einen vermeintlichen Killer aufgetrieben haben, der sich allerdings als verdeckter Ermittler der Polizei herausstellte und den Verdächtigen aus dem Verkehr zog.
 

Mann bestreitet Pläne

Der 68-Jährige leugnet den Tötungsvorsatz und die ihm zugeschriebenen mörderischen Pläne. Dessen ungeachtet wurde er in der ersten Verhandlung von den Geschworenen mit 7:1 Stimmen im Sinne der Anklage schuldig erkannt. Das akzeptierten die drei Berufsrichter nicht. Sie ebneten den Weg für eine Neudurchführung des Verfahrens, der Angeklagte wurde sogar enthaftet. "A bissl a Glück hob i a no i Leb'n", witzelte damals der 68-Jährige.
 
Das Lachen verging ihm, als das Wiener Oberlandesgericht (OLG) einer Beschwerde der Staatsanwaltschaft gegen die Enthaftung Folge gab. Das OLG schloss sich der Anklagebehörde an, dass weiter von dringendem Tatverdacht auszugehen sei. Der 68-Jährige musste Mitte Juni wieder eine Zelle in der Justizanstalt Josefstadt beziehen, in der er - wie Gerichtssprecherin Christina Salzborn auf APA-Anfrage erklärte - seither durchgehend in U-Haft sitzt.
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