Mittwoch früh wurde der Pensionist vor seinem Haus von Polizisten erschossen.
Im Fall des tödlichen Schusses eines Polizisten auf einen 84-jährigen Pensionisten in Laakirchen geht die Staatsanwaltschaft Wels aufgrund der bisherigen Ermittlungsergebnisse nicht mehr von einem dringenden Tatverdacht in Richtung Mord aus. Das teilte der Staatsanwalt Christian Hubmer mit.
Tatrekonstruktion
In der Nacht davor war eine Tatrekonstruktion
am Ort des Geschehens durchgeführt worden, welche die Angaben der an dem
Vorfall beteiligten Polizisten weitgehend bestätigt habe. Zur Klärung noch
offener Fragen in dem Fall wurden über die Obduktion hinaus weitere
Gutachten in Auftrag gegeben: Ein toxikologisches zum Gesundheitszustand des
Opfers sowie die Untersuchung der vom Opfer getragenen Attrappe durch einen
Waffen-Sachverständigen und eine ballistische Expertise, um den Standort des
Schützen und die Schusswinkel zu klären.
Viele Fragen offen
In der Pressekonferenz ließ Staatsanwalt
Christian Hubmer viele Fragen unbeantwortet, insbesondere jene, die den
genauen Ablauf der Ereignisse betreffen. Er begründete dies mit der
Einhaltung der Amtsverschwiegenheit. Vorerst lägen nur subjektive
Schilderungen vor, die noch zu überprüfen seien. Auch auf die endgültige
rechtliche Beurteilung der Ermittlungsergebnisse wollte er nicht eingehen.
Die Einleitung des Ermittlungsverfahrens erfolge immer auf der Basis des zu diesem Zeitpunkt bekannten Sachverhaltes, hielt Hubmer fest. Ein tödlicher Schusswaffengebrauch aus einer Entfernung von wenigen Metern begründe zunächst einen Anfangsverdacht in Richtung eines Tötungsdeliktes. Das bedeute aber nicht, dass der betroffenen Person tatsächlich ein Mord anzulasten sei. Das sei aber als Worst-case-Szenario zu prüfen. Als weitere Möglichkeiten nannte er auch den Vorwurf einer vorsätzlichen oder eine fahrlässigen Körperverletzung mit tödlichem Ausgang, aber auch die Einstellung des Verfahrens. Das hänge davon ab, ob der Schusswaffengebrauch gerechtfertigt gewesen sei.
Tödlicher Schuss
Zur Vorgeschichte des Vorfalles berichtete
der Staatsanwalt, der Zeitungsausträger keine genauen Angaben zur drohenden
Person oder zum Ort des Vorfalles habe machen können. Die Streife, die die
Lage erkunden sollte, habe sich mit ihm getroffen. Der Zeitungsausträger
habe einen Zaunbereich genannt, in dessen Nähe die Polizisten in einem Haus
im Erdgeschoß Licht sahen. Um weitere Erkundigungen einzuholen, ob auch dort
verdächtige Wahrnehmungen gemacht worden seien, hätten sie versucht, mit dem
dortigen Bewohner Kontakt aufzunehmen. Sie hätten nicht gewusst, dass sich
um genau jene Person handelte, die dem Zeitungsausträger gedroht hatte.
Dabei sei es zu dem tödlichen
Zwischenfall gekommen.
Taschenlampe
Laut Hubmer waren die Beamten in einem
Einsatzfahrzeug zu dem Haus gekommen und uniformiert, also als Polizisten zu
erkennen. Der Schütze habe mit seiner Taschenlampe sogar auf das Polizeilogo
auf seiner Uniform geleuchtet. Der ebenfalls bei der Pressekonferenz
anwesende stellvertretende Landespolizeikommandant Franz Gegenleitner
ergänzte, das Anleuchten widerspreche den Ausbildungsvorschriften. Diese
besagten, die Beamten sollten mit ihrer Beleuchtung nicht das Zielen auf sie
erleichtern.