Der Albaner nahm das Urteil an.
Wegen schwerer Körperverletzung ist ein 29-jähriger Albaner am Mittwoch von einem Geschworenengericht (Vorsitz Gerhard Wittmann) am Landesgericht Krems zu zwei Jahren Haft verurteilt worden. Der Mann war wegen versuchten Mordes an einem polnischen Mithäftling in der Justizanstalt Stein im Juni 2008 angeklagt worden. Er hatte ihm mit einer Schere zweimal in den Rücken gestochen.
Freispruch
Ein wegen Beihilfe zum versuchten Mord mitangeklagter
27-jähriger Kosovare wurde vom Schwurgericht freigesprochen. Das Strafausmaß
wurde von Richter Wittmann sowohl mit präventiven Gründen als auch den
Tatsachen, dass der 29-Jährige vorbestraft ist und die Tat während Verbüßung
der Haftstrafe begangen hatte, begründet. Der Angeklagte nahm das Urteil
sichtlich erleichtert mit den Worten "alles korrekt" zur Kenntnis und
verzichtete auf Rechtsmittel. Der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab. Das
Urteil ist somit nicht rechtskräftig.
Verschiedene Versionen
Bei der Verhandlung präsentierten
Angeklagte, Opfer und Zeugen verschiedene Versionen des Vorfalls. "Man
könnte meinen, sie sprechen von zwei unterschiedlichen Vorfällen", sagte
Staatsanwalt Frederic Artner in seinem Schlussplädoyer. Differenzen gab es
sowohl bei der Beschreibung des Tathergangs, als auch bei den Gründen für
den Streit zwischen dem Polen und dem Albaner. Während der 29-jährige
Angeklagte angab, vom Polen attackiert worden zu sein und nur in Notwehr
zugestochen zu haben, meinte dieser, dass er auf dem Boden die Stiche in den
Rücken zunächst für Tritte gehalten habe, weshalb er den Vorfall zunächst
gar nicht melden wollte. Erst nach etwa 20 Minuten, als er Schwierigkeiten
mit dem Atmen bekam, wurden die Justizwachebeamten verständigt und der
Verwundete in ein Krankenhaus gebracht.
Keine Tötungsabsicht
Der Gerichtsgutachter widersprach in
seinem Vortrag der Version des Albaners. Aus seiner beschrieben Position
heraus hätte er dem Polen nicht beide Stichverletzungen zufügen können,
meinte er. Die Stichverletzungen wären aber nicht lebensgefährlich gewesen.
Die Notwehr-Version des Albaners fand auch unter den Geschworenen keinen
Glauben. Eine Tötungsabsicht oder absichtliche schwere Körperverletzung
wollten sie ihm aber auch nicht zutrauen.