Keine Tötungsabsicht

2 Jahre Haft für Stichattacke im Knast

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Der Albaner nahm das Urteil an.

Wegen schwerer Körperverletzung ist ein 29-jähriger Albaner am Mittwoch von einem Geschworenengericht (Vorsitz Gerhard Wittmann) am Landesgericht Krems zu zwei Jahren Haft verurteilt worden. Der Mann war wegen versuchten Mordes an einem polnischen Mithäftling in der Justizanstalt Stein im Juni 2008 angeklagt worden. Er hatte ihm mit einer Schere zweimal in den Rücken gestochen.

Freispruch
Ein wegen Beihilfe zum versuchten Mord mitangeklagter 27-jähriger Kosovare wurde vom Schwurgericht freigesprochen. Das Strafausmaß wurde von Richter Wittmann sowohl mit präventiven Gründen als auch den Tatsachen, dass der 29-Jährige vorbestraft ist und die Tat während Verbüßung der Haftstrafe begangen hatte, begründet. Der Angeklagte nahm das Urteil sichtlich erleichtert mit den Worten "alles korrekt" zur Kenntnis und verzichtete auf Rechtsmittel. Der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist somit nicht rechtskräftig.

Verschiedene Versionen
Bei der Verhandlung präsentierten Angeklagte, Opfer und Zeugen verschiedene Versionen des Vorfalls. "Man könnte meinen, sie sprechen von zwei unterschiedlichen Vorfällen", sagte Staatsanwalt Frederic Artner in seinem Schlussplädoyer. Differenzen gab es sowohl bei der Beschreibung des Tathergangs, als auch bei den Gründen für den Streit zwischen dem Polen und dem Albaner. Während der 29-jährige Angeklagte angab, vom Polen attackiert worden zu sein und nur in Notwehr zugestochen zu haben, meinte dieser, dass er auf dem Boden die Stiche in den Rücken zunächst für Tritte gehalten habe, weshalb er den Vorfall zunächst gar nicht melden wollte. Erst nach etwa 20 Minuten, als er Schwierigkeiten mit dem Atmen bekam, wurden die Justizwachebeamten verständigt und der Verwundete in ein Krankenhaus gebracht.

Keine Tötungsabsicht
Der Gerichtsgutachter widersprach in seinem Vortrag der Version des Albaners. Aus seiner beschrieben Position heraus hätte er dem Polen nicht beide Stichverletzungen zufügen können, meinte er. Die Stichverletzungen wären aber nicht lebensgefährlich gewesen. Die Notwehr-Version des Albaners fand auch unter den Geschworenen keinen Glauben. Eine Tötungsabsicht oder absichtliche schwere Körperverletzung wollten sie ihm aber auch nicht zutrauen.

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