Pensionistin erschlagen

Mord: Anwälte zerlegen Anklage

Teilen

Die Tatwaffe fehlt, die Beute auch: Verteidigung geht gegen Mordanklage vor.

Der Mord an der Pensionistin Hedwig Sch. im Jänner in Ebergassing war an Brutalität kaum zu überbieten. Die 64-Jährige war durch 20 Schläge mit einem Zimmerer-Hammer gegen Kopf und Gesicht getötet worden. Mehrere Hiebe wurden mit den Spitzen der Mordwaffe ausgeführt.

Wegen der Bluttat angeklagt wurde Tamara B., die das Opfer kannte und gelegentlich besuchte. Die nach einem Postraub vorzeitig aus der Haft entlassene 44-Jährige streitet das Verbrechen ab, die Staatsanwaltschaft spricht von an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit der Täterschaft.

Tamara B. war chronisch pleite, brauchte dringend Geld. Sie wusste, dass Hedwig Sch. 11.000 Euro in einem kleinen Tresor in ihrem Schlafzimmer aufbewahrte. Laut DNA-Spuren in der Wohnung und an der Leiche war die 44-Jährige zur Tatzeit vor Ort, was Tamara B. zunächst bestritten hatte.

Nicht geklärt werden konnte, „ob die Angeklagte bereits mit Vorsatz auf Raubmord zur Pensionistin ging, oder ob es sich um eine spontane Entscheidung handelte“, heißt es in der Anklage.

Für die Verteidiger Astrid Wagner und Wolfgang Blaschitz nicht der einzige Schwachpunkt. Es fehlen bis heute die Tatwaffe und der Tresor mit der Beute. „Wir werden das so nicht auf uns sitzen lassen“, kündigte Blaschitz einen Einspruch gegen die Anklage an.

Astrid Wagner Wolfgang Blaschitz
© TZOE/Fuhrich; TZOE/Artner
Zweifel an Anklage: Verteidiger Wagner (l.) und Blaschitz.
Fehler im Artikel gefunden? Jetzt melden.