Kurios: Der Angeklagte wurde gleichzeitig verurteilt und freigesprochen.
NÖ. Ein 53-Jähriger musste sich Freitag in Korneuburg eigentlich wegen zwei Überfällen auf eine Bank in Laa an der Thaya verantworten. Doch da dem Ukrainer der erste Coup im Juni 2020, bei dem ein Räuber dem Angestellten mit einer Bombenattrappe gedroht hatte, laut Gerichtssprecher Wolfgang Schuster-Kramer „nicht zweifelsfrei“ zugeordnet werden konnte, wurde er von diesem Vorwurf freigesprochen.
Den zweiten Überfall am 2. November des Vorjahres auf dieselbe Bankfiliale hatte der Angeklagte, der nach Tschechien geflüchtet war und eine halbe Stunde später mit der Beute ins Netz ging, bei seiner Festnahme bereits zugegeben. Damals hatte der 53-Jährige die Mitarbeiter mit einer Pistole und einer Handgranate bedroht. Hierfür fasste der einschlägig Vorbestrafte, der in Tschechien wegen Raubes bereits sieben Jahre hinter Gittern saß, sechs Jahre Haft aus. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Es gilt die Unschuldsvermutung.