Angeklagter kommt vor Schöffengericht

Causa Kinderwunschklinik - Unzuständigkeitsurteil gefällt

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64-Jähriger soll wegen Körperverletzung mit tödlichem Ausgang vor Schöffengericht angeklagt werden - Nicht rechtskräftig.

Im Wiener Neustädter Prozess gegen einen 64-jährigen Anästhesisten ist am Mittwochnachmittag vom Einzelrichter ein Unzuständigkeitsurteil gefällt worden. Der Beschuldigte soll wegen Körperverletzung mit tödlichem Ausgang vor einem Schöffengericht angeklagt werden. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig. "Die Behauptung, dass sie nicht wussten, dass man ein angebrochenes Propofol-Fläschchen nicht verwenden darf, kann ich Ihnen nicht glauben", sagte der Richter zum Mediziner.
 
Der Vorsitzende sah die Anästhesie als solche nicht gerechtfertigt. "Sie haben wissentlich das Propofol verwendet, obwohl völlig klar war, dass Sie das nicht tun dürfen und in der Hoffnung gehandelt, dass nichts passiert." Es erfordere eine umfangreiche Aufklärung der Patienten im Fall der Verwendung von angebrochenem Propofol, die in den drei angeklagten Fällen nicht erfolgt sei. Die Handlungen hätten so zu vorsätzlichen Körperverletzungen geführt. Nur medizinisch indizierte und lege artis durchgeführte Handlungen würden diesen Tatbestand nicht erfüllen.
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