Das Wiener Oberlandesgericht hat Beschwerden jener Tierschützer zurückgewiesen, die monatelang in U-Haft gesessen sind.
Die Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt ermittelt gegen die Tierschützer seit Monaten wegen des Verdachts der Bildung einer kriminellen Organisation und zahlreicher anderer Delikte - darunter Brandstiftung und mehrfache Sachbeschädigung. Die Aktivisten hatten sich gegen die mit ihren Festnahmen verbundenen Hausdurchsuchungen beschwert.
OLG: Hausdurchsuchungen rechtens
Nach Ansicht des OLG waren
allerdings die Durchsuchungsanordnungen und deren Vollzug rechtens. "Als
einzige, geringfügige Rechtsverletzung wurde beanstandet, dass entgegen
einer Bestimmung der Strafprozessordnung einem der Beschuldigten die
Durchsuchungsanordnung nicht binnen 24 Stunden kundgemacht wurde", so Erich
Habitzl, Sprecher der Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt, am
Dienstagnachmittag gegenüber der APA.
Ansonsten liefen laut OLG die Hausdurchsuchungen in Büros und Wohnungen "rechtmäßig und verhältnismäßig" ab. Dass sich die Polizeibeamten teilweise mit einer Ramme Zutritt in die Räumlichkeiten verschafften, war demnach gesetzlich gedeckt: Dies sei "in angemessenem Verhältnis zum Gewicht der Straftat, zum Grad des Verdachts und zum angestrebten Erfolg" gestanden, heißt es in der Entscheidung des OLG.
Mehr als drei Monate in U-Haft
Die Tierrechtsaktivisten waren
Ende Mai festgenommen worden. Bis Anfang September saßen neun von ihnen ihn
U-Haft, ehe sie auf Anordnung der Oberstaatsanwaltschaft Wien auf freien Fuß
gesetzt wurden, da zum damaligen Zeitpunkt ein Ende der Ermittlungen nicht
absehbar war und ihre weitere Anhaltung damit unverhältnismäßig gewesen wäre.
Ein solches ist nach wie vor nicht in Sicht. "Die Ermittlungen sind noch nicht abgeschlossen, nötige Erhebungen noch im Gange", teilte der Sprecher der Anklagebehörde mit. Wann mit einer möglichen Anklageerhebung zu rechnen sei, könne er nicht abschätzen, sagte Habitzl.