Nach dem Tod einer Patientin ermittelt die Staatsanwaltschaft weiter wegen fahrlässiger Tötung und schwerer Körperverletzung.
Im Fall des Todes einer Frau infolge einer Behandlung in einer privaten Badener Kinderwunschklinik ist am Dienstag das vorläufige Obduktionsergebnis vorgelegen. Demzufolge sei bei der 32-jährigen Patientin ein septischer Schock mit massiver Blutgerinnungsstörung vorgelegen, bestätigte Erich Habitzl von der Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt.
Eine mögliche Ursache für den septischen Schock sind dem Behördensprecher zufolge Keime. Die Resultate der weiteren Gutachten waren am Dienstag ausständig. Eine chemische Expertise soll laut Habitzl das Blut von allen drei in den Fall involvierten Frauen in Hinblick auf toxische Stoffe unter die Lupe nehmen. Ein mikrobiologisches Gutachten ziele insbesondere auf die Feststellung von Verunreinigungen durch Keime ab. Bis die Expertisen vorliegen, werde es "noch Tage dauern", blickte der Sprecher der Staatsanwaltschaft voraus.
Grob fahrlässige Tötung
Juristisch gesehen im Raum standen weiter grob fahrlässiger Tötung sowie grob fahrlässige schwere Körperverletzung. Ermittelt wird gegen unbekannte Verdächtige.
Die beiden anderen Frauen, die so wie die verstorbene 32-Jährige am vergangenen Mittwoch in dem privaten Institut unter Vollnarkose behandelt worden waren, befanden sich am Dienstag weiter auf Intensivstationen von Krankenhäusern. Der Gesamtzustand jener Patientin, die in einem Spital in Niederösterreich intensivmedizinisch behandelt wird, habe sich verbessert, teilte Bernhard Jany von der Landeskliniken-Holding auf Anfrage mit.
Unterdessen finden in der privaten Badener Kinderwunschklinik aktuell keine Behandlungen statt. Sämtliche Eingriffe in dem Ambulatorium wurden von der Abteilung für Sanitäts- und Krankenanstaltenrecht per Bescheid untersagt, hieß es auf Anfrage beim Land Niederösterreich.