Ex-Chef vor Gericht

Listerien-Skandal in Käserei forderte fünf Tote

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Fünf Menschenleben sollen durch den Verzehr kontaminierter Produkte ausgelöscht worden sein, sechs weitere Personen hätten schwere gesundheitliche Schäden erlitten. Der ehemalige Firmenchef und Angeklagte soll laut Staatsanwaltschaft Hygienebestimmungen missachtet haben. 

Happige Vorwürfe gegen den Ex-Chef der Käserei Gloggnitz, die mittlerweile geschlossen ist: Der Angeklagte musste sich am Dienstag wegen grob fahrlässiger Tötung in fünf Fällen und grob fahrlässiger schweren Körperverletzung in drei Fällen verantworten. Insgesamt sechs Menschen trugen gesundheitliche Schädigungen davon. 

Vor Gericht bekannte sich der Mann nicht schuldig. "Es gab schon Phasen, als es nicht möglich war, alles zeitgerecht zu lösen, weil die Maschinen aus dem Ausland kamen", lässt der 39-jährige Serbe seinen Dolmetscher vor Gericht übersetzen. Hygieneprobleme hätte es aber nicht gegeben. Sein Verteidiger Elmar Kresbach: " "Die Brücke zwischen dem unbescholtenen Angeklagten und den traurigen Ereignissen ist nicht nachvollziehbar." Es handle sich um ein wackliges Konstrukt.  

Schwarzschimmelbildung an den Wänden

Die Staatsanwältin sieht die Angelegenheit anders. Vor Gericht sprach sie von einem "ganz besonders tragischen Fall", durch den fünf Menschen das Leben verloren haben. Grund für die Tragödie sollen Hygienebestimmungen gewesen sein, die vom Angeklagten missachtet wurden. Der 39-Jährige soll Mängelbehebungen, die vom Lebensmittelinspektor aufgetragen wurden, nicht durchgeführt haben. Einer gründlicheren Reinigung des Betriebes sei man laut Staatsanwältin beispielsweise nur schleppend nachkommen. 

Bei einer Kontrolle im Dezember 2021 wurde Schwarzschimmelbildung an den Wänden und ein muffiger Geruch im Betrieb festgestellt. Zudem wurde das Fehlen von Insektengittern in dem Bericht beanstandet, ein Eindringen von Ungeziefer wie Mäusen und Ratten sei zu verhindern. In Gullyproben wurden bereits 2018 Listerien festgestellt. Im September 2022 schließlich wurde ein konkreter Bakterienstamm nachgewiesen, die Käserei musste ihre Produkte zurückrufen. Am 12. April wurde die Schließung der Käserei angeordnet.

Es gilt die Unschuldsvermutung. Das Urteil steht aus. 

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