Vater und Mutter sollen 13-jähriger Tochter beim Sterben zugesehen haben - Kinder- und Jugendhilfe hatte in Vergangenheit "lose Kontakte" zur Familie.
Krems. Im Fall um die Ermittlungen wegen Mordes durch Unterlassung gegen ein in Niederösterreich wohnendes Ehepaar hat die Staatsanwaltschaft Krems am Montag bestätigt, dass die beiden Beschuldigten ihre Tochter aus religiösen Gründen nicht ärztlich behandeln ließen. Das Paar soll der 13-Jährigen beim Sterben zugesehen haben. Dazu seien die beiden auch geständig, sagte Sprecher Franz Hütter.
Dem vorläufigen Obduktionsergebnis zufolge starb die Jugendliche im September infolge einer chronischen Entzündung am Wohnort der Familie. Danach klickten für die Eltern - deutsche Staatsbürger, die Hütter zufolge im Waldviertel leben - die Handschellen. Weitere Details gab die Staatsanwaltschaft am Montag auf APA-Anfrage nicht bekannt. "Die Familie hat viele Kinder, diese sind alle unmündig und schwer betroffen. Jede weitere Information wäre identifizierend", hielt Hütter fest. Offen blieb daher auch, welcher religiösen Gruppierung die Beschuldigten angehören.
Wie auch der "Kurier" berichtete, bezeichnete Landesrätin Ulrike Königsberger-Ludwig (SPÖ) den Tod der 13-Jährigen als "Tragödie". "Die Kinder- und Jugendhilfe hatte in der Vergangenheit lose Kontakte zur Familie, um diese bei der Kindererziehung zu unterstützen. Zuletzt gab es keinen Anlass dafür", betonte die Landesrätin auf APA-Anfrage in einem schriftlichen Statement. Die sechs Geschwister der Toten seien nunmehr in einer Betreuungseinrichtung des Landes untergebracht worden und hätten dort "einen sicheren Platz" gefunden.