Wiener Neustadt

Böller-Drama mit zwei Toten: Freispruch für Freundinnen

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Nach einer Kugelbomben-Explosion mit zwei Toten in der vergangenen Silvesternacht in Ternitz (Bezirk Neunkirchen) sind am Montag vier Angeklagte vor dem Landesgericht Wiener Neustadt gestanden. Zwei Mädchen wurden freigesprochen, für die Burschen geht der Prozess weiter: vertagt.  

NÖ. Den Beschuldigten im Alter von 17 bis 20 Jahren wurde grob fahrlässige Tötung und fahrlässige Körperverletzung vorgeworfen, sie bekannten sich nicht schuldig. Die beiden männlichen Angeklagten hatten selbst schwere Verletzungen erlitten.

Eine Silvesterfeier habe "leider ein tragisches Ende genommen", sagte die Staatsanwältin im Eröffnungsvortrag. Einige Tage vor dem Jahreswechsel waren die Angeklagten - Brüder im Alter von 18 und 20 Jahren sowie zwei weibliche Jugendliche im Alter von 17 und 18 Jahren waren laut Strafantrag mit einem der später Verstorbenen nach Tschechien gefahren, um illegal Feuerwerkskörper zu erstehen. Die Freudinnen wurden freigesprochen wurden, weil sie glaubhaft machen konnten, vom Kauf nichts gewusst zu haben und nur Gewand shoppen gewesen zu sein.

Prozess Wiener Neustadt
© APA/ROBERT JAEGER
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Die Kugelbomben waren in der Silvesternacht auf einer Wiese in Ternitz in Plastikrohren platziert und angezündet worden. Beim kleineren Feuerwerkskörper gab es keinen Zwischenfall. "Die zweite Zündung war die verheerende und die tödliche", sagte die Staatsanwältin. Die Kugelbombe zündete sofort.

Ein 18-jährige Gymnasiast, der sich bei der Explosion in unmittelbarer Nähe des Feuerwerkskörpers aufgehalten hatte, starb an Ort und Stelle. Ein Freund und Schulkollege erlag wenige Tage nach dem Vorfall im Krankenhaus seinen Verletzungen. Die beiden männlichen Angeklagten wurden mit schweren Blessuren in Intensivstationen eingeliefert.

Tragischer Fall

Der Rechtsanwalt der Brüder sprach von einem "unglaublich tragischen Fall", es handle sich um "jugendlichen Leichtsinn, der in einer Tragödie endete". Seine Mandanten seien zum Sachverhalt geständig. Rechtlich seien die Geschehnisse aber als "Mitwirkung an fremder Selbstgefährdung" einzustufen, verwies der Verteidiger ebenso wie der Rechtsanwalt der 17-Jährigen auf eine OGH-Entscheidung und beantragte einen Freispruch.

Die 18-Jährige war laut ihrem Verteidiger nicht geständig. Dass die anderen Jugendlichen Feuerwerkskörper kaufen wollten, sei erst im Auto besprochen worden. Einen gemeinsamen Plan habe es nicht gegeben, entgegnete er den Aussagen der Staatsanwältin. Die Mädchen seien einkaufen und Kaffee trinken gegangen, während die Kugelbomben gekauft wurden, sagte der Rechtsanwalt; auch an Vorbereitungshandlungen zur Zündung hätten sich die beiden weiblichen Angeklagten nicht beteiligt. Seiner Mandantin sei keine strafbare Handlung vorzuwerfen.

Der Erstangeklagte bestritt in seiner Befragung einen gemeinsamen Plan, Kugelbomben zu importieren und zu zünden. Beim Kauf sei er nicht dabei gewesen, die beiden Feuerwerkskörper habe er erst zu Silvester gesehen.

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