Lebenslange Haft

Partnerin (64) 'zur Strafe' ermordet

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Weil sie ihn zu früh aufweckte, wollte ein 66-Jähriger seiner Partnerin zeigen, wie sich das „anfühlt“. 

NÖ. Freitagvormittag am Landesgericht St. Pölten – und wieder so ein Prozess, der vor Auge führt, dass für Frauen die Lebensgefahr allzu oft von ihren eigenen Partnern ausgeht:
Im April griff der 66-Jährige Karl B. in einer Wohnung in Neulengbach zum Maurerfäustel und zum Messer, weil Maria S. es gewagt hatte, in der Nacht die Schlafzimmertür so laut zu öffnen, dass er aufwachte. Er habe ihr dann im gemein­samen Bett zeigen wollen, „wie es ist, wenn man immer geweckt wird“, und habe sie „sanft“ mit einem seit langer Zeit im Nachtkästchen verstauten Maurerfäustel im Schulter­bereich berühren wollen. „Dabei ist er mir aber aus­gekommen.“ Wofür er wiederum seiner Frau die Schuld gibt: „Sie hat zu schimpfen begonnen, da bin ich explodiert.“


In Beziehung immer der »Knecht gewesen«


Gezielt schlug er ihr daraufhin sieben Mal mit dem Hammer auf den Kopf („Ich war so aufgedreht, dass ich nicht mehr recht wusste, was ich tat“). Dann holte er ein Messer aus der Küche und schlitzte der 64-Jährigen die Kehle auf. „Ich wollte, dass sie keine Schmerzen mehr hat, wenn sie wieder zu sich kommt“, erklärt der Angeklagte, der von sich behauptet, in der Beziehung „immer der Knecht gewesen“ zu sein.
Einsicht demnach gleich null – aber wenigstens war der Niederösterreicher geständig. Ein von der Staatsanwaltschaft beauftragtes psychiatrisches Gutachten bescheinigte dem Beschuldigten Zurechnungsfähigkeit. Sachverständiger Werner Brosch führte dazu aus, dass der 66-Jährige zum Zeitpunkt der Tat zwar „sehr aufgeregt“, aber nicht psychisch beeinträchtigt war.


Die Geschworenen sprachen den Mann nach nur kurzer Beratung (8:0) schuldig. Danach gab es – bereits rechtskräftig – lebenslang für die bestialische Tat. 

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