Waldviertel

Polizeilich gesuchter Deutscher narrte ganzen Ort

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Ein in Deutschland polizeilich gesuchter Mann lies sich im Waldviertel nieder und vernarrte eine ganze Ortschaft.

Der 41-jährige Bayer machts sich als Hufschmied sesshaft. Dort wusste er die Hilfsbereitschaft der Bewohner auszunutzen. Nicht nur, dass er sich ständig Geld ausborgte, narrte er auch einen Polizisten und ließ ihn die Hologramme für gefälschte Geldscheine besorgen.

Polizist bestellte Hologramme für Falschgeld
"Er hat mich gefragt, ob ich ihm solche Aufkleber für CDs und DVDs und als Firmenlogo besorgen kann", so der Beamte vor Gericht, der ebenfalls wie der 41-Jährige wegen Geldfälscherei angeklagt war. Dass es für gefälschte Scheine sein soll, wusste der Polizist nicht. Tatsächlich half der Gesetzeshüter dem Hufschmied, ging zu einer Firma für Werbefachartikel und bestellte an die 500 Stück solcher Hologramme.

Als der 41-Jährige die gefälschten Geldscheine einem Zwischenhändler übergeben wollte, entpuppte sich dieser jedoch als verdeckter Ermittler. Der Deutsche wurde festgenommen.

Täter: Falschgeld um Schulden zurückzuzahlen
Die Polizei fand später auf dem PC des Deutschen Muster von 200-Euro-Banknoten. Mit einem Kopierer hat er laut Anklageschrift die Scheine vervielfältigt. Weil ihm das gefälschte Geld jedoch nicht als echt genug erschien, bat er den Polizisten um Hilfe, sagte er vor Gericht aus. "Er hat mir ja Druck gemacht, weil ich ihm Geld schuldete", beschuldigte der Hufschmied den Gesetzeshüter.

"So ein Blödsinn, das ist alles von ihm inszeniert. Natürlich hab ich ihm gesagt, dass er mir endlich die geborgten 23.000 Euro zurückgeben soll. Er hat ja immer neue Ausreden gefunden", meint der Polizist.

Bayer beschuldigt ganzen Ort
Der 41-Jährige habe nach seiner Festnahme den ganzen Ort beschuldigt. Dem Polizisten konnte aber das Besorgen der Hologramme nachgewiesen werden. "Mit der Geldfälscherei habe ich nichts zu tun. Ich bin genauso auf ihn hereingefallen, ich Stadttrottel", ärgert sich der Beamte.

Der 41-Jährige wurde u.a. wegen Geldfälscherei zu zwei Jahren, davon acht Monate unbedingt, verurteilt. Der Polizist wurde freigesprochen. Die Urteile sind rechtskräftig.

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