Weil sie ihr Kind qualvoll sterben ließen, wurden die Eltern erneut verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Bereits zum zweiten Mal mussten sich die Eltern (36, 40) der 13-jährigen Rahel, die am 17. September des Vorjahres an den Folgen ihrer nicht behandelten chronischen Bauchspeicheldrüsenentzündung gestorben war, in Krems vor Gericht verantworten.
Nachdem die Erziehungsberechtigten im Februar wegen Vernachlässigung Unmündiger jeweils fünf Jahre Haft ausgefasst hatten, wurde das Urteil vom Obersten Gerichtshof aufgehoben, was nun den zweiten Rechtsgang notwendig machte.
Dem 40-Jährigen und seiner Ehefrau wurde vorgeworfen, dass sie ihre Tochter, die vor ihrem Tod nur noch 30 Kilo gewogen hatte, als Mitglieder der evangelikalen Religionsgemeinschaft „Gemeinde Gottes“ längere Zeit nicht behandeln haben lassen. Anstatt auf die Ärzte zu vertrauen, zogen sie Fasten und fortwährende Gebete einer medizinischen Behandlung vor.
Die 13-Jährige starb schließlich nach einer Zuckerstoffwechselentgleisung an Herz-Kreislauf-Versagen. „Das Einzige, was sie gebraucht hätte, war eine Insulinspritze. Dann wäre sie heute noch da“, sagte die Staatsanwältin. Die Eltern wurden von den Geschworenen schließlich erneut zu jeweils fünf Jahren Haft verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Es gilt die Unschuldsvermutung.