Amtsmissbrauchs-Vorwurf

Waldhäusl drohen bis zu 5 Jahre Haft

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Die Unterbringung in Drasenhofen hätte die Jugendlichen – unbegleitete minderjährige Flüchtlinge – traumatisiert. 

NÖ. Am 30. November wird es, wie berichtet, für Landesrat Gottfried Waldhäusl (FPÖ) ernst. Er muss sich in St. Pölten wegen des Verdachts auf Amtsmissbrauch in Zusammenhang mit der ehemaligen Flüchtlingsunterkunft Drasenhofen vor dem Strafrichter verantworten. Im Fall eines Schuldspruchs – es gilt die Unschuldsvermutung – drohen dem Politiker bis zu fünf Jahre unbedingter Haft.

Anklage. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) wirft in der Anklageschrift, die ÖSTERREICH vorliegt, Waldhäusl in zumindest 14 Fällen vor, jugendliche Flüchtlinge im Jahr 2018 durch die ­Unterbringung in der Unterkunft Drasenhofen in ihrem Recht auf Grundversorgung geschädigt zu haben.

Jugendliche trugen laut Anklage Trauma davon

Mängel. Das Quartier in Drasenhofen eignete sich laut Anklage aus mehreren Gründen nicht für jugendliche Asylwerber. So sei das Quartier zu weit abgelegen, um den Ansprüchen zu genügen. Auch der Stacheldraht rund um die Unterkunft und der Umstand, dass die Fenster nicht geöffnet werden konnten, widerspräche den Vorgaben, so die Ankläger. Insgesamt sei die Unterkunft nicht mit den Grundsätzen des Kindeswohls vereinbar gewesen.

Verteidigung. Waldhäusl selbst gibt sich vor dem Prozess betont gelassen. Gegenüber ÖSTERREICH erklärte der beschuldigte FP-Landesrat, dass er sich freue, seine Unschuld vor Gericht beweisen zu ­können. „Ich kann nicht ­glauben, dass ein Politiker, der sich schützend vor seine Leute stellt, verurteilt wird“, bekräftigte er zuletzt, dass er seine damaligen Maßnahmen weiterhin als richtig erachtet.

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