Seine Ehefrau soll von den Taten gewusst und darüber hinweggesehen haben.
Jahrelang soll sich ein Gastwirt im Waldviertel an seiner heute 30-jährigen Tochter vergangen haben. Er stand deshalb am Mittwoch wegen u.a. schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen, Blutschande, Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses und Nötigung vor einem Schöffensenat am Landesgericht Krems. Seiner Frau wurde vorgeworfen, davon gewusst, die Taten aber nicht unterbunden zu haben.
Der Prozess, für den eine Reihe von Zeugen geladen waren, war für zwei Tage - Mittwoch und Freitag - angesetzt. Wie sich das Ehepaar (54 und 51), das noch einen erwachsenen und zwei minderjährige Söhne hat, vor dem Schöffensenat verantwortete, war nicht zu erfahren: Die Öffentlichkeit wurde auf Antrag der Opferanwältin unmittelbar nach dem Vortrag der Staatsanwältin ausgeschlossen.
Inzestuöse Beziehung "wie mit einer Erwachsenen"
Von früher Kindheit an soll die Kleine (Jahrgang 1988) vom Angeklagten gestreichelt und berührt worden sein, verwies die Anklägerin darauf, dass die beiden oft allein im Ehebett gewesen seien. Wenn der Mann nämlich frühmorgens betrunken heimkam und aggressiv war, sei seine Frau aufgestanden, um Streitereien zu vermeiden und im Wirtshaus aufzuräumen. Ab 1996 habe der Beschuldigte eine inzestuöse Beziehung "wie mit einer Erwachsenen" geführt - mit allen Varianten, bis 2002 mehrmals im Monat. Als die dann 14-Jährige einen Freund hatte, bat sie ihn, öfter bei ihr zu übernachten, um vor den sexuellen Übergriffen geschützt zu sein. Dennoch dauerte das Martyrium bis 2009 an.
Im Lauf der Zeit habe sich das Mädchen verschiedenen Personen anvertraut. Es sei aber aufgrund der gefährlichen Drohungen des Vaters nie zu einer Anzeige gekommen, das Opfer habe schreckliche Angst gehabt. Im ganzen Ort sei dessen Schicksal bekannt gewesen. Ins Rollen kam die Causa allerdings erst im August 2017, nachdem ein Polizeibeamter bei einem Lokalbesuch ein Gespräch von Einheimischen mitgehört hatte. Die junge Frau sei seelisch schwerst beeinträchtigt und leide an einer Traumafolgestörung, sagte die Staatsanwältin.
Unterlassungsklage
Die Kindesmutter soll laut Anklage ihrer Tochter trotz deren Erzählungen nicht beigestanden und zudem seit 1998 definitiv Bescheid gewusst haben, weil sie sogar Zeugin wurde: Die heute 51-Jährige habe Vater und Tochter in eindeutiger Stellung überrascht, aber einfach die Zimmertür wieder geschlossen und weiter nichts unternommen.