Der Fall, der Polizei und Justiz blamiert, wird jetzt sogar ein Fall fürs Parlament.
Wie berichtet, soll ein 19-jähriger Syrer eine leicht alkoholisierte 15-jährige Ukrainerin (die mit Mutter und Geschwistern vor dem Krieg zu uns geflüchtet ist) zu einer schwer einsehbaren Bahnböschung gezerrt und sie dort vergewaltigt, gewürgt und verletzt haben. Sie vertraute sich am nächsten Tag ihrem Bruder an. Anzeige wurde erstattet, das Opfer medizinisch untersucht, aber der mutmaßliche Täter trotz Fluchtgefahr nicht in U-Haft genommen.
Der Grund ist pures Behördenversagen: Die Polizei schaffte es nicht, nach der mündlichen Mitteilung an die Justiz auch einen schriftlichen Ermittlungsbericht rechtzeitig nachzureichen. Und die Staatsanwaltschaft versteift sich stur darauf, über eine U-Haft erst zu entscheiden, wenn etwas Schriftliches vorliegt.
Laut Ermittlungsakte sei die Lage zudem nicht so eindeutig, wie bisher in der Öffentlichkeit dargestellt, erklärte der Sprecher der Staatsanwaltschaft am Montag. Zwei Freundinnen des mutmaßlichen Opfers hätten die Situation anders geschildert. Ein Grund für eine Untersuchungshaft liege derzeit nicht vor.
Zeugen sprechen von "fröhlichem Eindruck"
Gemeinsam hätte das ukrainische Mädchen mit dem verdächtigten Syrer am Donnerstag beisammengesessen und Alkohol getrunken. Dabei sollen sich die 15-Jährige und der Bursche offenbar näher gekommen sein. Nach einer gewissen Zeit seien die beiden dann verschwunden, gab der Staatsanwaltschaftssprecher die Aussagen der beiden anderen ukrainischen Mädchen wieder. Nach 40 Minuten seien die Freundin und der syrische Asylwerber wieder gemeinsam zu ihnen zurückgekehrt, sie hätten laut den Zeugen einen fröhlichen Eindruck gemacht.
Am Freitag erstattete jedoch die 15-Jährige in Begleitung ihres Bruders Anzeige wegen Vergewaltigung. Das Mädchen soll Verletzungen am Unterarm und am Hals aufweisen, so der Behördensprecher. Auch diese allein reichen offenbar nicht aus, um den Verdächtigen festzusetzen.
Skandalös auch: Die Zuständigen schafften es nicht einmal, ein Annäherungs- und Betretungsverbot für den Syrer zu erwirken, der jetzt, statt hinter Gitter zu wandern, in ein anderes, 50 Kilometer entferntes Asylquartier verlegt wird. Man kann gespannt sein, wann er bei Nacht und Nebel und unter neuem Namen im Ausland untertaucht.
Politik reagiert erbost
So viele falsche Signale, die gesendet werden, sorgen für enorme Aufregung. Die FPÖ kündigt an, mehrere parlamentarische Anfragen zu dem Fall zu stellen. Die Freiheitlichen wollen die gesetzlichen Bestimmungen für die U-Haft verschärfen, kommentierte Klubobmann Herwig Mahr. "Bei solch schweren Tatvorwürfen ist eine Anzeige auf freiem Fuß einfach nur unverständlich. Dabei lediglich zuzusehen, ist zu wenig. Die Politik hat darauf entsprechend zu reagieren."
Das Land Oberösterreich erwartet nun eine rasche Neubewertung. "Unsere Haltung in Oberösterreich ist klar: Asylwerber, die Straftaten begehen, haben ihr Gastrecht verwirkt und müssen umgehend abgeschoben werden", so Soziallandesrat Wolfgang Hattmannsdorfer (ÖVP) in einer Aussendung.