Urteil nicht rechtskräftig

Freispruch in Prozess um Mordauftrag in Wels

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Der Angeklagte soll jemanden engagiert haben, um einen 22-Jährigen zu töten, den er für den Mörder seines Bruders hielt.

Ein 29-Jähriger ist am Dienstag in Wels von den Vorwürfen der absichtlich schweren Körperverletzung, schweren Nötigung und des Mordes als Bestimmungstäter freigesprochen worden. Ihm war vorgeworfen worden, er hätte versucht, jemanden zu engagieren, um einen 22-Jährigen, den er für den Mörder seines Bruders hält, zu töten oder zumindest zusammenzuschlagen. Die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab, das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der Mann wurde enthaftet.
 
In der Nacht auf den 9. Februar 2019 war es in einem Lokal in Regau (Bezirk Vöcklabruck) zu einer Massenschlägerei gekommen. Hintergrund war ein Konflikt zwischen zwei Familien aus Mazedonien. Am Ende war ein 29-Jähriger nach einem Messerstich tot, zwei weitere Personen wurden schwer verletzt. Im September 2019 standen insgesamt neun Beteiligte wegen des Raufhandels vor Gericht und wurden allesamt rechtskräftig verurteilt. Der mittlerweile 22-jährige Hauptbeschuldigte fasste damals 30 Monate teilbedingt aus. Wer für den tödlichen Stich wirklich verantwortlich ist, konnte in dem Prozess aber nicht geklärt werden.
 

10.000 Euro-Angebot

 
Der Bruder des Getöteten ging aber offenbar davon aus, dass es der 22-Jährige sei und soll laut Anklage versucht haben, den vermeintlichen Täter auf eigene Faust zu bestrafen. Er soll demnach einem anderen Mann 10.000 Euro angeboten haben, wenn er den 22-Jährigen krankenhausreif oder ins Koma schlage. 15.000, wenn er ihn zusammenschlage und ihm ein Geständnis abringe. Und 20.000 Euro soll er ihm in Aussicht gestellt haben, wenn er ihn umbringt oder ihn irgendwo hinlockt, wo ihn der Angeklagte mit Komplizen töten könne, so die Staatsanwaltschaft. Der Beauftragte tat aber nichts dergleichen, sondern warnte das Opfer und ging mit ihm zur Polizei. Der Beschuldigte leugnete stets alle Vorwürfe.
 
Der Angeklagte und der Hauptbelastungszeuge - der vermeintliche Attentäter - hatten einander offenbar in einem Lokal in Attnang-Puchheim kennengelernt, wo man auf der Toilette ins Gespräch kam, in dem es auch um den Vorfall in Regau ging. Der Angeklagte sagte, der andere habe behauptet zu wissen, dass der 22-Jährige die Tat begangen habe. Daraufhin will der Angeklagte dem Mann 10.000 Euro in Aussicht gestellt haben, wenn dieser eine dementsprechende Anzeige bei der Polizei mache.
 
Der andere schilderte die Sache etwas anders: Vielmehr sei der Angeklagte auf ihn zugekommen und habe ihm rasch ein Angebot unterbreitet: 10.000 Euro fürs Zusammenschlagen, 15.000 Euro für Zusammenschlagen inklusive Geständnis und 20.000 Euro, wenn er den 22-Jährigen töten oder wohin locken würde, wo ihn der Angeklagte und seine Komplizen töten könnten.
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