Für SPÖ OÖ Blaue ein "Sammelbecken für Anhänger der NS-Zeit".
Die FPÖ OÖ hat am Freitag bestätigt, dass sich unter jenen sechs Personen, bei denen wegen des Verdachts der NS-Wiederbetätigung in Suben Hausdurchsuchungen durchgeführt wurden, zwei Gemeinderäte ihrer Partei befinden. Sie sind nicht mehr FPÖ-Mitglieder. Sie seien einem Ausschluss zuvorgekommen, indem sie von sich aus den Austritt mitgeteilt haben, so Landesparteisekretär Erwin Schreiner.
Offen ist noch, ob die beiden auch auf ihr Gemeinderatsmandat verzichten oder freie Mandatare werden. Dies kann laut Rechtslage eine Partei nicht entscheiden. Schreiner betonte, dass man die beiden Ex-FPÖler "eindringlich auffordern" werde, auch das Mandat zurückzugeben. Das wäre die "sauberste Lösung. Bei Wiederbetätigung gibt es bei der FPÖ null Toleranz", meinte der Landesparteisekretär. Er gehe davon aus, dass die Behörden und die Justiz die Vorwürfe prüfen und es zu einer lückenlosen gerichtlichen Aufklärung komme.
Am Donnerstag hatten Staatsschützer und Polizisten des Landeskriminalamtes die Razzia durchgeführt. Sechs Personen sollen in zwei WhatsApp-Gruppen Bilder mit Neonazi-Inhalten geteilt haben. Im Zuge von Handyauswertungen in einem anderen Verfahren sei man auf die Gruppe gestoßen, hatte der Sprecher der Staatsanwaltschaft Ried im Innkreis, Alois Ebner, erklärt. Es besteht der Verdacht des Verstoßes gegen das Verbotsgesetz. Die Betroffenen haben bei der Einvernahme gestanden, Bilder, auf denen Adolf Hitler mit einschlägigen Sprüchen zu sehen sei, verschickt zu haben. Noch am selben Tag haben die zwei FPÖ-Gemeinderäte ihren Parteiaustritt schriftlich mitgeteilt.
"Der wievielte 'Einzelfall' ist das eigentlich? Ich komme mit dem Zählen gar nicht mehr nach", reagierte SPÖ-Landesgeschäftsführerin Bettina Stadlbauer auf den aktuellen Verdachtsfall bei den Freiheitlichen. Für sie seien die Blauen "ein Sammelbecken für Anhänger der NS-Zeit und ziehen diese regelrecht an".
Erst Anfang März hatten zwei Bezirksfunktionäre der Tiroler FPÖ nach einer WhatsApp-Konversation mit einem Adolf Hitler-Bild ihre Funktionen und Mitgliedschaft bis zum Abschluss des gegen sie laufenden Verfahrens ruhend gestellt. Gegen sie wird wegen eines möglichen Verstoßes gegen das Verbotsgesetz ermittelt.