Im Zweifel

IS-Video: Angeklagter freigesprochen

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Der 52-Jährige will den Film unwissentlich verbreitet haben.

Ein 52-Jähriger, der ein IS-Video auf Facebook geteilt hat, ist am Montag im Landesgericht Steyr vom Vorwurf der Beteiligung an einer terroristischen Beteiligung und einer kriminellen Organisation im Zweifel freigesprochen worden. Der Angeklagte hatte sich nicht schuldig bekannt, er habe das Video unwissentlich verbreitet. Der Freispruch ist nicht rechtskräftig.
 
In dem Film "Cihad'i anlatan siir", was übersetzt "Ein Gedicht über den Dschihad" bedeutet, ist u.a. ein Reiter mit IS-Flagge und dem Namen des IS-Anführers Abu Omar Al Baghdadi zu sehen. Außerdem wird der Märtyrertod verherrlicht. "Das habe ich nicht gewusst", verteidigte sich der Angeklagte. Der in der Türkei geborene Österreicher habe das Video 2013 nur geteilt, weil dies auch ein Imam aus seiner Moschee getan habe. Diesen habe er "verehrt und vertraut". Daher habe er es ungeschaut geteilt. Erst als im Herbst 2017 die Polizei ihn kontaktierte, hätten seine Kinder es später aus seinem Account gelöscht.
 

Auch Bekannter teilte Video

Die Staatsanwaltschaft konnte dieser Version wenig Glauben schenken. Denn auch ein Bekannter des Angeklagten hatte besagtes "IS-Werbevideo" auf Facebook geteilt. Und dieser - gegen ihn soll demnächst in Wels der Prozess eröffnet werden - würde sich "ganz genauso" verteidigen. Das klang für die Anklagebehörde "eindeutig nach Absprache". Sie forderte eine bedingte Haftstrafe.
 
Doch der Schöffensenat sprach den angeblichen Dschihad-Sympathisanten frei. Es könne dem unbescholtenen Mann nicht mit Sicherheit nachgewiesen werden, dass er den Inhalt des Films kannte. So wurde etwa 2013 beim Teilen eines Videos auf Facebook dieses nicht automatisch abgespielt. Die Staatsanwaltschaft nahm sich Bedenkzeit, das Urteil ist nicht rechtskräftig.
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