Steyr

Schuldsprüche nach Unfall bei Oldtimer-Rennen

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Unfalllenker und Veranstaltungsleiter fassten Haft- und Geldstrafen aus.

In einem Prozess nach einem Unfall mit zehn zum Teil Schwerverletzten bei einem Oldtimer-Rennen vergangenes Jahr in Großraming (Bez. Steyr-Land) sind am Dienstag in Steyr zwei Angeklagte wegen fahrlässiger Körperverletzung unter besonders gefährlichen Verhältnissen schuldig gesprochen worden. Drei weitere Angeklagte wurden freigesprochen. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.

Der Unfalllenker, der ins Schleudern, von der Fahrbahn geraten und in eine Zuschauergruppe gefahren war, fasste fünf Monate bedingt und eine Geldstrafe in der Höhe von 2.790 Euro aus. Der Veranstaltungsleiter erhielt vier Monate Haft bedingt und 1.980 Euro Geldstrafe, weil sich die Verletzten in einer vorgeschriebenen, aber nicht gekennzeichneten Sperrzone aufgehalten hatten. Drei Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr, die im Ordnerdienst eingesetzt waren, wurden freigesprochen. Die Urteile sind nicht rechtskräftig. Die beiden schuldig gesprochenen Angeklagten erbaten sich drei Tage Bedenkzeit, der Staatsanwalt in allen Fällen keine Erklärung ab.

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