Urteil in Steyr nicht rechtskräftig

Sohn erwürgte zu Fasching eigenen Vater: 18 Jahre Haft

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 Wahrspruch der Geschworenen einstimmig für Mord. Angeklagter hatte sich nur wegen Totschlags für schuldig erklärt.

Ein Sohn, der am 25. Februar in Enns seinen 78-jährigen Vater erwürgt haben soll, hat am Dienstag in Steyr wegen Mordes 18 Jahre Haft ausgefasst. Der Angeklagte hatte sich nur wegen Totschlags schuldig bekannt. Anlass für die gewaltsame Attacke waren offenbar Unstimmigkeiten über die Pflege der kranken Mutter. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Für Staatsanwalt Andreas Pechatschek stand der Straftatbestand des Mordes von Anfang an außer Streit. Der Sohn kam am Abend des Faschingsdienstages aus Linz in das elterliche Wohnhaus nach Enns, um anstehende Arztbesuche der Mutter zu besprechen. Als der Vater sich von ihm weggedreht habe, "fasste er ihn an der Schulter, drehte ihn zu sich und drückte zu", führte er aus. Nachdem der Angeklagte selber gesagt habe, "es ist um keine großen Dinge gegangen" und es wäre ihm "egal gewesen, ob der Vater verletzt war oder stirbt", sah Pechatschek den bedingten Vorsatz zum Mord gegeben.

Angesichts der vielen massiven Verletzungen am Hals sei das Opfer "mit ganz erheblicher Intensität gewürgt worden" und das laut dem Grad der Einblutungen "über eine lange Zeit mit zunehmender Gewalt", hatte auch Gerichtsmediziner Harald Meyer keinen Zweifel an einem gewaltsamen Tod gelassen.

Verteidiger Karl Puchmayr, ein Bekannter der Familie, plädierte jedoch auf Totschlag, da sein Mandant aus einer "allgemein begreiflichen Gemütsregung heraus" gehandelt habe. Der Senior sei ein "tyrannischer Patriarch" gewesen, unter dem vor allem dessen Ehefrau und der Angeklagte jahrelang gelitten hätten. Der Sohn vermutete sogar, dass der Vater "die Mutter bewusst krank machen wollte, damit er sie bald los hat".

Reue zeigte dieser während der ganzen Verhandlung jedenfalls nicht offenkundig. Vielmehr stellte sich der 43-Jährige äußert eloquent den Geschworenen als Opfer dar. "Drei Monate habe ich in der U-Haft gebraucht, bis ich wieder in die Spur gekommen bin". Es sei nicht leicht, "wenn man sich gegen den Vater wehrt, mit diesem Ausgang", fügte er noch an. Erst auf die Nachfrage seines Verteidigers hatte er im Verlauf des Prozesses einmal angemerkt, es tue ihm leid, dass sein Vater gestorben sei.

Den Schilderungen des Angeklagten zufolge habe aber der Senior ihn zuerst mit der Faust an der Nase blutig geschlagen. Deshalb sei er in Rage geraten und habe sich "solange gewehrt, bis der Vater sich nicht mehr gerührt hat". Ein Polizist, der zum Tatort gerufen worden war, meinte hingegen vor Gericht, der Angeklagte habe lediglich Kratzer am Hals und im Brustbereich gehabt - "klassische Abwehrverletzungen", wie er es nannte.

Die Geschworenen gelangten dann nach kurzer Beratung zu einem eindeutigen Wahrspruch. Alle acht stimmten für schuldig im Sinne der Anklage. Richterin Christina Forstner wertete die Unbescholtenheit des Angeklagten und den Umstand, dass er sich selbst gestellt hatte, mildernd, erschwerend, weil sich die Tat gegen einen Angehörigen richtete. Der Angeklagte kündigte Nichtigkeitsbeschwerde und Strafberufung an, die Staatsanwaltschaft Strafberufung.

 

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