Bursch soll gleichaltrige Freundin im Pinzgau zu Sex gezwungen haben.
Ein 15-Jähriger ist am Montag bei einem Prozess am Landesgericht Salzburg wegen Vergewaltigung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung nicht rechtskräftig verurteilt worden. Der Bursch soll seine gleichaltrige Freundin am 29. Jänner 2017 in der leer stehenden Wohnung seines Großvaters im Pinzgau zum Sex gezwungen haben.
Laut Anklage hat der Serbe seine damalige Freundin am Oberarm festgehalten, sich auf sie gesetzt und dann die Tat verübt. Zuvor soll der Teenager mit einem Bekannten und dem Mädchen Schnaps und Raki getrunken haben. Als er seine Freundin nach Sex gefragt habe, habe sie abgelehnt. Daraufhin soll er wütend geworden und sich an der 15-Jährigen vergangen haben.
Urteil nicht rechtskräftig
Gleich zu Prozessbeginn wurde die Öffentlichkeit von der Verhandlung ausgeschlossen. Die Vorsitzende des Schöffensenates, Richterin Bettina Maxones-Kurkowski, begründete den Ausschluss noch vor dem Anklagevortrag mit dem Jugendgerichtsgesetz.
Die Strafe von einem Jahr bedingt wurde unter einer Probezeit von drei Jahren ausgesprochen. Das Gericht ordnete eine Bewährungshilfe an, wie Gerichtssprecher Peter Egger erklärte. Der Angeklagte, vertreten von Rechtsanwalt Rene Fischer, nahm das Urteil an. Staatsanwältin Sandra Wimmer gab keine Erklärung ab. Deshalb ist das Urteil noch nicht rechtskräftig. Die Strafdrohung reichte in diesem Fall von einem Tag bis zu fünf Jahren Haft. Mildernd wog der bisher ordentliche Lebenswandel.