Zwei Jahre teilbedingte Haft - Urteil rechtskräftig - Angeklagter zum Teil geständig.
Ein 67-Jähriger ist am Dienstag am Landesgericht Salzburg wegen sexuellen Missbrauchs und geschlechtlicher Nötigung von zwei unmündigen Mädchen zu einer teilbedingten Haftstrafe von zwei Jahren, davon acht Monate unbedingt, verurteilt worden. Der Teilgeständige soll im Juni in der Stadt Salzburg eine Achtjährige vor einem Lebensmittelmarkt auf die Wange geküsst und ihr in den Schritt gegriffen und zwei Tage später eine Zwölfjährige bei einer Haltestelle missbraucht haben.
Das Urteil ist rechtskräftig. Bei dem Beschuldigten handelte um einen bisher unbescholtenen Bettler aus Rumänien. Laut Anklage lockte er die Achtjährige vor dem Geschäft mit Süßigkeiten an, packte sie am Arm und zog sie zu sich, um sie zu berühren. Das ältere Mädchen soll er bei der Bushaltestelle an der Schultasche zu sich herangezogen und es zunächst ebenfalls am Mund geküsst haben.
Der Zwölfjährigen gelang es, sich von dem Mann zu entfernen. Er soll ihr aber nachgelaufen und Geld angeboten haben, falls sie ihm ins Gebüsch folgt. Dabei soll er vor dem Mädchen dem Beischlaf gleichzusetzende Handlungen angedeutet haben.
Die Richterin sprach den beiden Kindern jeweils 2.000 Euro Teilschmerzensgeld zu. Vom Vorwurf des Raubes wurde der 67-Jährige freigesprochen. Er soll der Zwölfjährigen ein Zuckerl aus der Hand genommen und es selbst verspeist haben.