Urteil nicht rechtskräftig

71-Jähriger missbraucht Enkelin (7): Sechs Jahre Haft

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Prozess in Salzburg - Angeklagter: Siebenjährige 'mit Ehefrau verwechselt'.

Ein Pensionist hat sich am Dienstag bei einem Prozess am Landesgericht Salzburg wegen sexuellen Missbrauchs seiner unmündigen Enkelin verantworten müssen. Vor dem Schöffensenat erklärte der Angeklagte (71), er habe damals ein "Blackout" gehabt und die Siebenjährige, die im Bett der Großeltern übernachten durfte, mit seiner Frau verwechselt. Er wurde zu sechs Jahren unbedingter Haft verurteilt.

Sein "Blackout" führte der bisher unbescholtene Angeklagte auf seinen Alkoholkonsum zurück. Er habe zuvor "drei oder vier halbe Bier" getrunken und vermutlich an diesem Tag auch Medikamente genommen. Als er vom Wirtshaus heimkam und sich ins Ehebett legte, "habe ich nicht gewusst, dass auch die Enkelin da war". Er habe geglaubt, dass er die Handlungen, die einem Beischlaf ähnelnden, anseiner Frau vorgenommen habe, sagte er zur vorsitzenden Richterin Anna-Sophia Geisselhofer. Der Verfahrenshelfer hatte zuvor erklärt, dass sich der Beschuldigte reumütig geständig zeige.

 

"Opa, lass das" gerufen

Er habe auch nicht gehört, dass die Siebenjährige mehrmals "Opa, lass das" gerufen habe, beteuerte der Pensionist. "Ich bin erst wieder zu mir gekommen, als sie aufgestanden ist." Laut dem Staatsanwalt hat sich der sexuelle Missbrauch im Sommer 2010 zugetragen. Der Mann habe dabei seine Autoritätsverhältnis ausgenutzt. Das Mädchen, das jetzt 15 Jahre alt sei, leide an den schweren psychischen Folgen der Tat. Es handle sich um eine posttraumatische Belastungsstörung.
 
Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die Verteidigung gab keine Erklärung dazu ab. Der Staatsanwalt verzichtete auf Rechtsmittel.
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