"War überfordert"

71-Jähriger vernachlässigte seine Mutter

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Die inzwischen verstorbene Frau war total verwahrlost.

Zu einer Freiheitsstrafe von drei Monaten auf Bewährung ist am Montag am Landesgericht Salzburg ein 67-jähriger Pensionist nicht rechtskräftig verurteilt worden, der seine 101 Jahre alte Mutter bei der Pflege grob vernachlässigt hatte. Die im August 2008 verstorbene Frau wies bei ihrer Einlieferung ins Krankenhaus Ende Juni laut Verletzungsanzeige zahlreiche Blutergüsse auf, war extrem verwahrlost, deutlich ausgetrocknet und litt an einer Lungenentzündung. Ihr Sohn, der das Urteil annahm, gab an, er sei überfordert gewesen. "Meine Mutter wollte nicht ins Heim."

Pflege in Zwei-Zimmerwohnung
"Sie war eigensinnig. 'Schieb mich nicht ab, gib mich nicht auf', sagte meine Mutter zu mir. Diesem Druck gehorchend hab' ich sie zu mir genommen", schilderte der Pensionist Einzelrichterin Verena Wegleiter, warum er die betagte Frau nach einem Krankenhausaufenthalt wegen eines Oberschenkelhalsbruches nicht in ein Heim gebracht sondern von April bis Juni 2008 in seiner Zwei-Zimmerwohnung gepflegt hatte. "Der Arzt im Unfallkrankenhaus meinte damals, sie müsste ja wieder gehen können. Darauf hoffte ich. Dann ist sie aber bettlägerig geworden."

Weil er damals als freier Mitarbeiter beschäftigt war, "pendelte ich alle drei Stunden nach Hause", erklärte der Angeklagte. Er habe seine Mutter mit Windeln versorgt, ihre Beine gewaschen und ihr sehr wohl zu essen und trinken gegeben - "sie mochte ja gerne Tonic-Wasser, Bier und ein Achtel Wein". Ob er sich auch vergewisserte, dass die Frau tatsächlich Flüssigkeit einnahm, wollte die Richterin wissen. "Ich kann nicht nachvollziehen, dass sie ausgetrocknet war", wich der 67-Jährige einer konkreten Antwort aus. Und warum eine offene Wunde an der linken Hand der Frau bereits stank und er den alten verkrusteten Verband nicht wechselte? "Ich habe ja mit einem Desinfektionsmittel seitlich hineingesprayt."

Sicherlich wäre es ihm lieber gewesen, seine Mutter wäre in ein Heim gekommen, meinte der Angeklagte. Er habe getan, was er konnte, auch nicht bewusst einen Fehler gemacht, aber "dauernd mit schlechtem Gewissen gelebt". Dieses teilweise Schuldeingeständnis wertete die Richterin als strafmildernd. Sie verurteilte den bisher unbescholtenen Mann im Sinne der Anklage, und zwar wegen "Quälens oder Vernachlässigen unmündiger, jüngerer oder wehrloser Personen" (Paragraf 92 StGB). Der Strafrahmen beträgt bis zu drei Jahren Haft. Staatsanwältin Karin Sperling gab keine Erklärung ab. Deshalb ist das Urteil nicht rechtskräftig.

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