Tod von Baby (1) endlich gesühnt

Fall David: Eltern sind "erleichtert"

David
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Der Bub starb bei einer Routine-OP. Obergutachterin ortete Verkettung von Fehlern.
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Salzburg. Nach dem Urteil gegen einen Kinderchirurgen und einen Anästhesisten aus den Salzburger Landeskliniken, die nach dem Tod des einjährigen David am Freitag wegen grob fahrlässiger Tötung 8 bzw. 16 Monate bedingte Haft ausgefasst haben, zeigt sich der Vater des kleinen Buben „erleichtert“. Nach einer für die Eltern fast nicht mehr ertragbar langen Verhandlungsdauer von drei Jahren wurde Davids Tod nun endlich gesühnt.

Ärzte operierten, obwohl Bub nicht nüchtern war

„Ich bin froh, dass jetzt endlich ein Urteil gefällt wurde, was nach dem ganzen zähen Hin und Her und den ganzen Beweisanträgen zwischenzeitlich ja schon wieder auf der Kippe war. Daher bin ich jetzt sehr erleichtert. Es gibt zwar kein Urteil, das uns zufrieden macht, aber es bestätigt uns immerhin“, sagte der Vater.

David wurde im April 2018 ins Spital gebracht, um ihm einen Blutschwamm an der Wange zu entfernen. Bei der Routine-OP war der Bub allerdings nicht nüchtern. Er erbrach unter der ­Narkose, atmete Teile davon ein und erlitt einen Herzstillstand. Elf Tage später war der Kleine tot.

Eine Obergutachterin stellte schließlich fest, dass eine Verkettung von „Fehlern und Nachlässigkeiten“ zur Tragödie geführt habe. Die Urteile gegen die Ärzte sind nicht rechtskräftig. Es gilt die Unschuldsvermutung.

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