Verurteilt wegen fahrlässiger Tötung

Mädchen überfahren: Geldstrafe für Postler

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Trotz Wiederbelebungsmaßnahmen starb die Zweijährige an der Unfallstelle. 

Sbg. Der tödliche Unfall ereignete sich im Mai des letzten Jahres in dem kleinen Ort Annaberg-Lungötz. Am Donnerstag stand der Postler vor dem Bezirksgericht Hallein und wurde wegen fahrlässiger Tötung zu einer unbedingten Geldstrafe von 4.510 Euro verurteilt. „Der Vorfall tut mir unendlich leid“, sagte der Angeklagte. Sein Verteidiger verlangte einen Freispruch.
Die Staatsanwaltschaft warf ihm einen Sorgfaltsverstoß vor, er hätte vor dem Weiterfahren noch schauen müssen, ob irgendwer in der Nähe des Fahrzeuges ist.

Mädchen war mit ihrem Bobbycar unterwegs

Sbg. Der Briefträger brachte mit dem Zustellauto die Post und übergab sie den zwei Brüdern des Mädchens. Bei der Übergabe blieb der Angeklagte im Kastenwagen sitzen. Dabei übersah er das kleine Kind, das mit seinem Bobbycar vom Eingang Richtung Auto fuhr. Als der Zusteller weiterfahren wollte, überrollte das Auto die Zweijährige mit dem rechten Vorderreifen. Obwohl der Zusteller sofort erste Hilfe leistete, starb die Zweijährige noch an der Unfallstelle.  

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