Verschärfte Maßnahmen

Salzburg verhängt Ausreisetestpflicht für die Stadt Hallein

Teilen

Hallein - Mitten in der Debatte um die angekündigten Lockerungsschritte ab Mitte Mai verschärft das Land Salzburg die Corona-Maßnahmen für die Stadt Hallein.  

 Das Land Salzburg verschärft die Corona-Maßnahmen für die Stadt Hallein. Ab 30. April, 6.00 Uhr, gelten wegen der zuletzt gestiegenen Infektionszahlen für die 21.300-Einwohner-Gemeinde verpflichtende Ausreisetests. Zudem soll die Einhaltung der Quarantäne verstärkt kontrolliert werden. Die Maßnahme gilt vorerst bis zum 9. Mai, 24.00 Uhr.

Bundesheer kontrolliert

 Die verpflichtende Ausfahrtstests betreffen Personen ab 15 Jahre und dürfen nicht älter als 72 Stunden (PCR-Test) oder als 48 Stunden (Antigen-Test) sein. 15 Soldaten des Bundesheers sollen die Polizei bei der Kontrolle an den Stadtgrenzen unterstützen. Parallel dazu werden die Testkapazitäten in der Stadt aufgestockt, auch beaufsichtigte Selbsttests seien in Vorbereitung.

Genesene sind ausgenommen 

Ausgenommen von der Testpflicht sind neben dem Güterverkehr Durchreisende und Personen, die in den vergangenen sechs Monaten eine Covid-19-Infektion durchgemacht haben und diese mittels ärztlicher Bestätigung nachweisen können. Nicht zum Test müssen auch Menschen, die Antikörper durch einen maximal drei Monate alten "Neutralisationstest" vorweisen können. Das Land wies am Dienstag darauf hin, dass eine bereits erhaltene Corona-Impfung nicht von der Testpflicht befreit.

Inzidenz bei 334

 Laut Zahlen des Landes Salzburg (die etwas von den AGES-Angaben abweichen) lag die 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner im Bezirk Hallein mit Stand gestern bei 334. Damit war der Tennengau der Bezirk mit der zweithöchsten Inzidenz in Österreich. Die Inzidenz für die Stadt Hallein betrug am 26. April 454, vor zwei Wochen war der Wert noch bei 188 gelegen. Weil die Bezirkshauptstadt auch ein wichtiger Verkehrsknotenpunkt und Schulstandort ist, habe man sich für ein rasches Handeln entschieden, sagte ein Sprecher des Landes zur APA.

Fehler im Artikel gefunden? Jetzt melden.
OE24 Logo
Es gibt neue Nachrichten