Salzburg

"Würstl-Wolf" vom Nötigungsvorwurf freigesprochen

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Der Betreiber einer Würstlbude soll Bürgermeister Schaden zu Ablösezahlung genötigt haben, er wurde freigesprochen.

Der Salzburger Würstlstand-Betreiber Wolfgang R. ist am Donnerstag am Salzburger Landesgericht vom Vorwurf der versuchten Nötigung zum Nachteil des Salzburger Bürgermeisters Heinz Schaden (S) im Zweifel freigesprochen worden. Laut Anklage wollte "Würstl-Wolf" dem Stadtchef im Juni 2007 zu einer Ablösevereinbarung für die Bude nötigen, die einem geplanten Kreisverkehr an der Schillerstraße im Stadtteil Itzling weichen soll. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, da die Staatsanwaltschaft keine Erklärung abgeben hat.

Streit um Ablösezahlungen
Nach zehnjährigem Rechtsstreit um die Ablöse hatte der Angeklagte den Stadtchef am 12. Juni 2007 zu einem "Vier-Augengespräch" in ein Braugasthof gebeten. "Ich wollte wissen, wer am 5. Februar die Enteignung unterschreiben hat, weil mir damit mein Mietrecht entgeht. Am Schluss des Gesprächs, nachdem ich meine nächsten Schritte dargelegt hatte, sagte ich, dass ich bis zum 25. Juni eine schriftliche Erklärung haben will, ob sie mein Grundstück benötigen und wenn ja, wer diese Ablöseverhandlungen führt: die Stadt als Bauherr oder das Land, welches das Enteignungsverfahren durchführt oder die 'Vivatis' als Grundstücksbesitzer", schilderte der Beschuldigte Einzelrichterin Birgit Dunzendorfer, die den Prozess wegen eines Richterwechsels neu durchführte.

Mit Anzeige gedroht
Sollte die geforderte Erklärung zu dem gestellten Ultimatum nicht eintreffen, werde er eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft wegen Amtsmissbrauchs einbringen, weil man "durch eine Enteignung mein Mietrecht umgehen will und das eine strafbare Handlung ist", argumentierte "Würstl-Wolf". Seine Aussagen stimmten nicht ganz mit denen des Bürgermeisters überein, der heute erneut in den Zeugenstand trat. Schaden meinte, der Angeklagte habe von ihm selbst eine schriftliche Ablösevereinbarung verlangt, obwohl er als Stadtchef gar nicht der richtige Ansprechpartner sei, sondern die "Vivatis", und dies hätte R. auch gewusst. "Er hat mir prophezeit, am Ende des Gesprächs werde ich sehr wütend sein", so der Stadtchef. Er habe sich von seinem Gegenüber genötigt gefühlt, deshalb sei nach einer Unterredung mit dem Stadtratskollegium die Anzeige gegen R. eingebracht worden.

"Der Bürgermeister ist nach dem gestellten Ultimatum wie von der Tarantel gestochen aufgesprungen, hat die Zeche bezahlt und ist nach einem Gruß gegangen", erzählte "Würstl-Wolf" der Richterin. Sowohl der Angeklagte als auch der Zeuge betonten, dass bei der Unterredung keine Ablösesumme genannt worden ist. Den in einem Rundfunk-Interview genannte Betrag von 2,3 Millionen Euro habe er nicht bestätigt, so R., eine Ablöse habe er von der Stadt nie gefordert.

Freispruch "im Zweifel"
Die Richterin stützte sich in ihrer Urteilsbegründung zwar "auf die glaubwürdige Aussage" von Heinz Schaden, die "in weiten Strecken" mit denen des Würstlbuden-Besitzers übereinstimme, konnte aber keine "rechts- oder sittenwidrige" Tathandlung des Angeklagten erkennen. Der hatte das Gespräch mit dem Bürgermeister sogar auf einer Mikro-Kassette aufgenommen, doch die Tonbandauswertung durch das Landespolizeikommando ergab wegen "lautem Knacken" und der minutenlangen Leeraufnahmen kein brauchbares Ergebnis.

Der Hintergrund des jahrelangen Rechtsstreits: Die Frau von "Würstl-Wolf" hält als offizielle Besitzerin des Standes einen unkündbaren Pachtvertrag vom Grundbesitzer, der "Vivatis Capital Services", in Händen. Das Dokument aus dem Jahr 1993 wurde bei den Vertragsverhandlungen zwischen der Stadt und dem Linzer Unternehmen offenbar übersehen. Eine Räumungsklage scheiterte. Als die Stadt aufgrund eines Gemeinderatsbeschlusses ein Enteignungsverfahren einleitete, das jetzt das Land durchführt, eskalierte die Causa. Im Herbst 2007 wurde als Notlösung eine "konventionelle Kreuzung" errichtet. Das von R. angestrengte Verfahren wegen Amtsmissbrauchs hat die Staatsanwaltschaft eingestellt.

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