Linz

Sex-Prozess: 5 Jahre Haft für Sozialarbeiter

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Sozialarbeiter soll fünf Frauen sexuell missbraucht haben.

Ein ehemaliger Sozialarbeiter einer oberösterreichischen Justizanstalt ist am Dienstag im Landesgericht Linz zu fünf Jahren Haft verurteilt worden. Der Schöffensenat sah es als erwiesen an, dass der Mann fünf Frauen teils unter Verwendung von K.o.-Tropfen vergewaltigt bzw. geschlechtlich genötigt haben soll. Der Spruch ist nicht rechtskräftig. Der Angeklagte bestritt bis zum Schluss sämtliche Vorwürfe und sprach von einer Intrige gegen ihn.

K.o.-Tropfen
Bei vier der Opfer handelt es sich um ehemalige Häftlinge, die der Sozialarbeiter auch nach ihrer Entlassung - teils inoffiziell - weiter betreute. In einem Fall gibt es eine entsprechende positive Laboruntersuchung, die auf K.o.-Tropfen hinweist, DNA-Spuren am Gefäß, in dem sich die Substanz befand, sowie DNA-Kontaktspuren am BH der Frau.

Das fünfte Opfer ist eine Revierinspektorin, an der sich der Mann nach einer Weihnachtsfeier vergangen haben soll. Ihren Fall brachte ein Kollege ins Rollen, der beobachtet hatte, wie die Frau apathisch neben dem 52-Jährigen saß und von ihm begrapscht worden sei. Später soll der Angeklagte sie in ein Gästezimmer gebracht haben, was dort passierte, ist offen. Die Revierinspektorin berichtete - wie auch andere Opfer - einen "Filmriss" zum fraglichen Zeitpunkt gehabt zu haben.

Der Staatsanwalt betonte in seinem Plädoyer, dass es DNA-Spuren und Laboruntersuchungen gebe, die gegen den Angeklagten sprechen. Auch die Reaktion des Sozialarbeiters auf Geldforderungen zumindest eines Opfers wertete er als belastend. Denn der 52-Jährige habe auf entsprechende SMS geantwortet und versucht, "ins Geschäft zu kommen". Mit der Behauptung, er sei nur zum Schein und zur Beweissicherung darauf eingegangen, bewege er sich "nahe am ehemaligen Innenminister".

Das Gericht folgte der Anklage weitgehend und verurteilte den Mann zu fünf Jahren Haft. Zudem muss er den Opfern Entschädigungen in der Höhe von 500 bis 1.000 Euro zahlen. Der Schöffensenat erachtete die Version des Angeklagten, es handle sich um eine Intrige gegen ihn, als nicht glaubwürdig. Erschwerend wurde gewertet, dass er eine Vertrauensstellung ausgenutzt habe und dass mehrere Verbrechen zusammenkommen. Mildernd wirkte sich die bisherige Unbescholtenheit des 52-Jährigen aus.

Der Angeklagte und sein Verteidiger, der einen Freispruch verlangt hatte, gaben keine Erklärung ab, ebenso wenig der Staatsanwalt. Der Spruch ist somit nicht rechtskräftig.
 

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