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Immer mehr Reisewarnungen

So bekommen Sie Ihr Urlaubs-Geld zurück

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Zehntausende Österreicher sind von Reisewarnungen betroffen: So bekommen Sie Geld zurück. 

Wien. Auf der „Schwarzen Corona-Liste“ stehen nach Kroatien jetzt auch die Balearen mit Ibiza, Mallorca, ­Menorca und Formentera. Alle österreichischen Urlauber vor Ort werden aufgefordert, in ihre Heimat zurückzukehren. In Kroatien sind derzeit noch rund 30.000 ­Österreicher unterwegs.

Auf den Balearen dürften es rund 3.000 ein: „Davon sind rund 1.000 Pauschaltouristen sowie 2.000 Individualurlauber“, schätzt Josef Peterleithner , Präsident des österreichischen Reiseverbandes und TUI-Austria-Prokurist. Verkehrsbüro-Chefin Helga Freund sagt über die „Ibiza&Co-Urlauber“: „Wer die Balearen gebucht hat, erhält das Angebot, auf Griechenland, Italien oder Österreich umzubuchen.“

Außenminister: »Das Virus ist nicht auf Urlaub«

Stornos. Wichtig ist: Nur Pauschaltouristen können kostenlos stornieren. Wer sich seine Reise selbst organisiert hat, ist auf die Kulanz der Hoteliers angewiesen (siehe Kasten rechts). Das Chaos bei der Rückreise von den Balearen wird sich aber in Grenzen halten: „Im Sommer 2020 ist der Andrang auf die Inseln deutlich geringer als sonst“, so der Reiseverbandschef.

Corona-Test. Die Reisewarnung für Kroatien gilt seit vergangenen Montag. Tausende haben inzwischen das Adrialand verlassen. Ab kommender Woche müssen auch alle Rückkehrer aus Mallorca & Co einen negativen Covid-19- Test vorweisen, der nicht älter als drei Tage ist. Liegt dieser nicht vor, muss man in Heimquarantäne und diesen Test binnen 48 Stunden nachholen.

Minister warnt. Trotz der massiven Reiseeinschränkungen sieht sich Außenminister Alexander Schallenberg nicht als Urlaubsverderber, er sagt zu ÖSTERREICH über die neuen Einschränkungen: „Wir befinden uns aus epidemiologischer Sicht noch mitten in der Pandemie. Das Virus ist nicht auf Urlaub – das zeigen die Zahlen erneut sehr deutlich.“ Ob es weitere Reisewarnungen geben wird, ist offen.

Urlaub stornieren: Das raten die Reise-Juristen

ÖSTERREICH beantwortet die wichtigsten Fragen über die Reisewarnungen.

1. Vorzeitiger Reiseabbruch: Wie bekomme ich Geld zurück?

Wer infolge der Reisewarnung seinen Urlaub vorzeitig beendet, hat bei einer Pauschalreise (Flug oder Bus und Hotel) gegenüber dem Reiseveranstalter das Recht, dass dieser die vorzeitige Rückreise organisiert. Man kann im Ausmaß der nicht konsumierten Nächtigungen den Pauschalpreis ­mindern und diesen Betrag rückfordern.

2. Kann ich ohne Kosten stornieren?

Wer seine gebuchte Pauschalreise erst antreten ­sollte, kann von dieser Reise kostenlos zurücktreten und den bezahlten Reisepreis zurückfordern. Wer erst im September seine Reise antreten will, der sollte noch zuwarten und erst etwa eine Woche vor Abreise den kostenlosen Rücktritt erklären.

3. Was, wenn Sie Hotel und Flug selbst gebucht haben? 

Individualreisende sind auf sich allein gestellt. Hat jemand Hotel, Apartment, Boot etc. selbst gebucht, dann besteht nach kroatischem und spanischem Recht kein Anspruch auf Rückerstattung. Tipp: Verhandeln Sie mit Ihrem Hotel eine Kulanzlösung (Gutschein).

4. Darf ich weiterhin nach Kroatien oder Mallorca fliegen?

Ja, eine Reisewarnung ist kein Reiseverbot, nur ein Appell. Wer allerdings aus den Ländern mit Reisewarnung nach Österreich zurückkehrt, muss einen negativen Covid-Test vorweisen, oder in Quarantäne gehen. Und: Wer trotz Warnstufe 5 oder 6 verreisen möchte, geht neben dem gesundheitlichen auch ein finanzielles Risiko ein: Werden Schutzmaßnahmen oder Hilfeleistungen durch Austro-Behörden ­nötig, drohen Regressforderungen. Teilweise sehen Reiseversicherungsverträge bei aufrechter Reisewarnung keinen Schutz vor.

5. Mein Flug ist bereits gebucht – kann ich stornieren?

Wenn der Flug grundsätzlich stattfindet, der Reisende aber nicht mehr die Reise antreten will, dann besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Ticketkosten. Nehmen Sie mit der Airline Kontakt auf und argumentieren Sie  mit der aktuellen Reisewarnung und fragen Sie nach ­einer Kulanzlösung (Umbuchung, Gutschein, etc.).

(wek)

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