2.072 Personen

So viele Nicht-EU-Bürger sind bei uns in Haft

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Von 20 Ersuchen zur Überstellung 2015 wurden nur drei erfolgreich abgeschlossen.

Zum Stichtag 21. Juni 2016 wurden 2.072 Personen, die aus 79 Nationen stammen, die keine EU-Mitgliedsstaaten sind, in österreichischen Justizanstalten angehalten. Das berichtete Justizminister Wolfgang Brandstetter (ÖVP) in einer Beantwortung einer von der FPÖ eingebrachten parlamentarischen Anfrage.

Nur drei Überstellungen abgeschlossen

2015 wurden 20 Ersuchen (2014: 19) zur Überstellung von Inhaftierten an Drittstaaten (Nicht-Mitgliedstaaten der EU, Anm.) gestellt. Nur drei Verfahren konnten laut Brandstetter erfolgreich abgeschlossen und zwei Strafgefangene (2014: elf) an das Land ihrer Staatsangehörigkeit - an die Türkei sowie an Serbien - übergeben werden. An andere EU-Staaten wurden 2015 insgesamt 276 Ersuchen gestellt, 102 Strafgefangene zur weiteren Verbüßung in den jeweiligen EU-Heimatstaat überstellt.

Kosten pro Häftling

Zur Anfrage, wie viel ein Häftling, der nicht überstellt werden kann, der Republik monatlich kostet, meinte der Minister, dass eine exakte Angabe nicht möglich sei. Aber "als Anhaltspunkt" könnten die sogenannten Grenzkosten von Insassen dienen. Grenzkosten sind die anfallenden Kosten für jeden zusätzlichen Häftling, da die Fixkosten (Personal etc.) nicht pro zusätzlichen Insassen automatisch steigen. Die Grenzkosten ergeben sich aus zusätzlichen Ausgaben für Essen, Medikamente und Reinigung.

Für das Jahr 2015 betrugen die Kosten pro Insasse pro Hafttag 123,12 Euro. Davon betrug der variable Grenzkostenanteil 12,46 Euro pro Hafttag und Insasse. "Bezogen auf einen Monat mit 30 Tagen sind für einen Häftling also rund 374 Euro aufzuwenden", heißt es in der schriftlichen Anfragebeantwortung.

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