Richter: 'Wir leben nicht irgendwo im Wilden Westen.'
Ein 24-Jähriger ist am Mittwoch in Graz wegen Nötigung und gefährlicher Drohung vor dem Richter gestanden. Er hat seine Ex-Freundin heuer im Mai mit dem Pkw auf der Autobahn bedrängt und mit einer Schreckschusspistole auf sie geschossen. "Das ist das falsche Mittel, um eine Beziehung zu kitten", sagte ihm der Richter. Vor Gericht zeigte sich der Angeklagte reumütig, er bekam sechs Monate bedingt.
Zunächst gab sich Richter Andreas Lenz etwas erstaunt über das Verhalten einer Zeugin. Die Frau hatte ihm eine Nachricht zukommen lassen. Sie habe sich mit dem Angeklagten bereits "verglichen" und werde daher nicht zur Verhandlung erscheinen. "So geht das nicht, da können wir den Job des Richters gleich aufgeben", bemerkte Lenz.
Zeuginnen in Slowenien
Der Angeklagte schilderte dann, dass er seine frühere Lebensgefährtin Ende Mai in einem Lokal getroffen habe. Im Auto der Frau befestigte er ein Foto von sich auf dem Rückspiegel, doch sie zerriss es und fuhr weg. Das machte den Mann zornig. Er jagte in der Südsteiermark auf der Autobahn hinter ihr her. Durch Bremsen und Abdrängen soll er die Lenkerin und eine weitere Frau in dem Pkw in Panik versetzt haben. Schließlich gab er bei einer Autobahnausfahrt noch einen Schuss aus einer Schreckschusspistole in Richtung der beiden Frauen ab.
Die Beifahrerin sagte zur Polizei: "Ich hatte Angst, dass wir sterben würden. Wir sind dann schnell über die Grenze gefahren." Dort befanden sich die Zeuginnen auch am Mittwoch: in Slowenien. Sie konnten daher nicht vor Gericht gehört werden. Ob sie überhaupt zum Prozess gekommen wären, blieb unklar. "Es gibt da ein technisches Problem, wir können nicht nach Slowenien telefonieren, sondern nur innerhalb Österreichs", musste der Richter die beschränkten Möglichkeiten der heimischen Justiz eingestehen.
Urteil nicht rechtskräftig
Der 24-jährige Angeklagte erzählte, er sei "sehr verliebt gewesen". Obwohl die Beziehung zum Tatzeitpunkt bereits aus war, seien in ihm die Emotionen wieder hochgekommen. "Wir leben nicht irgendwo im Wilden Westen, wo um fünf Uhr früh auf einen geschossen wird", klärte ihn der Richter auf. Wegen seines Geständnisses kam der junge Mann mit sechs Monaten bedingt davon. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.