Teilbedingte Haft- und Geldstrafen - Keine kriminelle Vereinigung - Urteil nicht rechtskräftig.
Graz. Im Grazer Straflandesgericht sind am Mittwoch elf Männer wegen eines groß angelegten Bierdiebstahls in der Brauerei Puntigam verurteilt worden. Sie sollen von 2009 bis 2017 einwandfreies Bier als Bruchware deklariert, mitgenommen und teilweise weiterverkauft haben. Wegen gewerbsmäßigen Diebstahls und Veruntreuung wurden sie zu teilbedingten Haftstrafen von 15 bis 24 Monaten sowie Geldstrafen verurteilt. Vier Männer wurden freigesprochen.
Elf der Angeklagten wurden verurteilt: Die sechs Hauptverdächtigen bekamen Haftstrafen von 15 bis 24 Monaten, davon fünf bis acht Monate unbedingt. Fünf Beschuldigte fassten Geldstrafen aus, vier Beschuldigte wurden freigesprochen. Eine kriminelle Vereinigung erkannte der Schöffensenat - anders als der Ankläger - hinter dem Treiben in der Brauerei nicht.
Ursprünglich 24 Angeklagte
Der Prozess mit den ursprünglich 24 Angeklagten dauerte den ganzen Mai. Sie sollen einen Schaden von 1,7 Millionen Euro verursachte haben. Zu diesem Nettowert der Getränke kommen laut Brauerei noch rund 600.000 Euro Steuern und weitere Kosten für einen Detektiv und eine Wirtschaftsprüffirma, insgesamt mehr als 2,6 Millionen Euro.
Die Angeklagten hatte sich teilweise schuldig bekannt, aber von Anfang an die angeklagte Menge bestritten. Neben gewerbsmäßigem Diebstahl im Rahmen einer kriminellen Vereinigung wurde ihnen teilweise Veruntreuung, Hehlerei und bandenmäßige Abgabenhinterziehung vorgeworfen. Richter Andreas Rom schied das Finanzverfahren aber gleich zu Beginn aus, dieses Delikt soll gesondert verhandelt werden.
Diebstähle liefen über "Bruchware"
Die Diebstähle liefen über die sogenannte "Bruchware", die vom Kellermeister überprüft und bestätigt werden musste. Die Beschuldigten sollen einwandfreies Bier als Bruchware ausgewiesen und es über den Selbstbedienungsshop aus der Firma gebracht haben. Da es bald schon nicht mehr um ein paar Kisten, sondern um ganze Paletten ging, war die Zusammenarbeit mehrerer Personen nötig. Staplerfahrer, Kellermeister, Hallenverantwortliche und SB-Shop-Mitarbeiter mussten mitmachen, damit die Ware außer Haus und verkauft werden konnte.
Staatsanwalt Benedikt Petzner ortete in seinem Schlussplädoyer ein "Kontrollversagen der Brauerei". Das "rechtfertigt aber nicht jahrelangen Diebstahl", betonte der Ankläger. Die Beschuldigten hätten sich das mangelhafte Kontrollsystem und den Umgang mit der Bruchware zunutze gemacht. Er blieb auch dabei, dass der Tatbestand der kriminellen Vereinigung aus seiner Sicht erfüllt sei, denn es habe sich um "mehrere Personen, die sich zusammentun, um fortwährend jemanden zu bestehlen" gehandelt. Dieser Argumentation folgte der Schöffensenat nicht und sprach die Angeklagten von diesem Vorwurf frei.
"Anklage beruht auf einem einzigen Zeugen"
Alle Verteidiger waren sich einig, dass die Mengen des gestohlenen Biers viel zu hoch angesetzt seien. "Die ganze Anklage beruht auf einem einzigen Zeugen", prangerte Anwalt Bernhard Lehofer an. "Zuerst fladern und dann alle anderen anpatzen" unterstütze nicht gerade die Glaubwürdigkeit des ebenfalls angeklagten Zeugen, gab der Jurist zu bedenken. "Es gibt nicht einen einzigen Beweis für eine kriminelle Vereinigung", war Anwalt Gunther Ledolter zutiefst überzeugt und bekam letztlich - vorerst - recht.
Was blieb, war bei allen Verurteilten der gewerbsmäßige Diebstahl und die Veruntreuung. In einem zweiten Verfahren muss nun die finanzrechtliche Seite geklärt werden, dabei geht es um Steuern in der Höhe von rund 600.000 Euro. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.